Dienstag, 8. August 2017

Die Heinrich-Böll-Stiftung - ein staatlich finanziertes Matriarchat

Inhaltsübersicht

Zusammenfassung

Seit Wochen sorgt der grüne Antifeminismus-Pranger "agentin.org" für erhebliches Rauschen im Blätterwald. Er wurde mitverantwortet vom Leiter des Gunda-Werner-Instituts, Henning von Bargen (Archiv). Laut einer aktuellen Verlautbarung des Vorstands der Heinrich-Böll-Stiftung wurde der Pranger soeben vom Netz genommen. Da nicht jeder diese Namen und Institutionen einordnen kann, rekapitulieren wir - speziell für Anfänger und inspiriert vom Faktenfinder der Tagesschau - die wichtigsten Sachinformationen zu den Akteuren in dieser Affäre, um zu besser einordnen zu können, wer hat da was mit welchem Hintergrund entschieden hat. Die Fakten:
  • Die Heinrich-Böll-Stiftung ist keine Stiftung im rechtlichen Sinn, sondern ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin. Formal ist der Verein parteiunabhängig, tatsächlich dürfen die 49 zulässigen Mitglieder nur von der Bundespartei und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nominiert werden. Das Impressum bezeichnet den Heinrich-Böll-Stiftung e.V. daher korrekt als "die parteinahe Stiftung der Grünen".
  • Der Verein hat jährliche Einnahmen in der Größenordnung von 60 Millionen Euro, die nahezu vollständig aus öffentlichen Kassen stammen.
  • Ein besonderes Anliegen des Vereins ist "die Verwirklichung von Geschlechterdemokratie als ein von Abhängigkeit und Dominanz freies Verhältnis der Geschlechter." Die real existierende Geschlechterdemokratie des Vereins kopiert das Frauenstatut der Grünen, das in allen Machtpositionen eine (grundgesetzwidrige) harte Frauenquote von 50% vorschreibt, 100% sind explizit erlaubt, mehr als 50% Männeranteil sind nicht erlaubt. Aktuell beträgt die Frauenquote im Vereinsvorstand und der Geschäftsführung 100%, ebenso natürlich in dem mit Sondervollmachten ausgestatteten Frauenrat. Eine Geschlechterdemokratie im Sinne der Heinrich-Böll-Stiftung ist somit faktisch ein Matriarchat.
  • Das ebenfalls öffentlich auftretende Gunda-Werner-Institut (GWI) ist keine eigene juristische Person, sondern nur eine Organisationseinheit innerhalb des Vereins. Ziel des GWI ist insbesondere, Herrschaftsstrukturen und Dominanzverhältnisse zwischen den Geschlechtern zu reflektieren und gesellschaftliche Emanzipation und Gleichstellung aller Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft - de facto also ein Matriarchat - zu unterstützen und voranzutreiben.
  • Das satzungsmäßige wie faktische Matriarchat im Heinrich-Böll-Stiftung e.V. steht offensichtlich in krassem Gegensatz zu Grundgesetz Artikel 3. Eine spannende Frage, für die man einen Verfassungsjuristen braucht, besteht darin, ob es zulässig ist, aus staatlichen Mitteln Vereine zu finanzieren, die offensichtlich selber grundgesetzwidrige Strukturen haben und weiter verbreiten wollen.


Der "Heinrich-Böll-Stiftung e.V."

Rechtsform

Der "Heinrich-Böll-Stiftung e.V." ist keine Stiftung im üblichen rechtlichen Sinn, sondern ein eingetragener Verein. Eine Stiftung ist in Deutschland eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter des Vermögens festgelegten Zweck verfolgt. Die meisten Stiftungen sind öffentliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts und dienen gemeinnützigen Zwecken. Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. hat keinen derartigen Vermögensstock, er finanziert sich nur über laufende Einnahmen.

Aktuelle Zusammensetzung von Vorstand, Geschäftsführung und weiteren Leitungsfunktionen

Die aktuelle Zusammensetzung von Vorstand, Geschäftsführung und weiteren Gremien finden sich auf der Seite https://www.boell.de/de/kontakt bzw. im Organisationsplan (Stand: 30. April 2017). Danach sind die Leitungsfunktionen geschlechterdemokratisch und satzungskonform wie folgt zusammengesetzt (Frauen : Männer - Frauenquote):
  • Vorstand: 2:0 - 100%
  • Referentinnen des Vorstands: 2:0 - 100%
  • Geschäftsführung: 1:0 - 100%
  • Referentinnen / Assistentinnen der Geschäftsführung: 4:0 - 100%
  • Aufsichtsrat: 5:4 - 55%
  • Frauenrat: 10:0 - 100%

Finanzierung

Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. weist in seinen Jahresberichten die Einnahmen nach Hauptquellen strukturiert aus. Im Jahresbericht 2016 werden die Einnahmequellen auf S. 54 wie folgt erläutert:
Finanzielle Rahmenbedingungen der Stiftungsarbeit

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg registriert. Ihre Arbeit finanziert sich zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Zuwendungen. Der zentrale Baustein unserer Finanzierung sind die sog. Globalmittel, die der Bundestag im Haushalt des Bundesministeriums des Innern für die Arbeit politischer Stiftungen zur Verfügung stellt. Über die Verwendung der Globalmittel kann die Stiftung zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben weitgehend frei entscheiden. ...

Zusätzlich erhält die Stiftung Projektmittel, die nur für den jeweils vereinbarten Zweck verausgabt werden dürfen (z. B. für die Auslandsarbeit oder die Studien- und Promotionsförderung). Die Projektmittel werden durch Verwaltungskostenzuschüsse (VKZ) ergänzt, die ähnlich wie Globalmittel eingesetzt werden können. ...

Neben den öffentlichen Mitteln hat die Heinrich-Böll-Stiftung auch Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Weiterbildungsakademie Green Campus.

Die Gesamteinnahmen betrugen 57.599.805 Euro in 2015, 62.221.188 Euro in 2016.

Die Globalmittel hatten einen Anteil von 34,07% in 2015 und 32,92% in 2016.

Die Projektmittel Bundesregierung und EU hatten einen Anteil von 65,60% in 2015 und 66,21% in 2016.

Die "Sonstigen Einnahmen", unter die u.a. die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen fallen, betrugen 0,13% in 2015 und 0,28% in 2016. D.h. die nicht aus öffentlichen Quellen stammenden Mittel sind nur marginal.



Das Gunda-Werner-Institut (GWI)

Das Gunda-Werner-Institut (GWI) hat eine eigene Webseite http://www.gwi-boell.de und wird deswegen und wegen der Bezeichnung "Institut" leicht fälschlich für eine eigene juristische Person gehalten. Tatsächlich ist es nur eine Organisationseinheit des Heinrich-Böll-Stiftung e.V., die in dessen Satzung § 11b eingerichtet wird.

Man kann sich fragen, wieso ein radikal feministischer, matriarchaler Verein noch einmal zusätzlich eine extrafeministische Organisationseinheit braucht und worin sich diese Organisationseinheit vom restlichen Verein unterscheidet. Am naheliegendsten ist die Interpretation als Elitetruppe und Think Tank. Nach eigenem Bekunden steht auf Platz 1 der Themenliste des GWI das Thema Feminismus & Geschlechterdemokratie, bei dem "feministische und geschlechterdemokratische Konzepte weiterentwickelt" werden.

In der Gliederung der Themenseite Feminismus & Geschlechterdemokratie findet man wider Erwarten keinen Eintrag für Feminismus, stattdessen einen für Antifeminismus - die Bekämpfung von Feminismuskritikern und Meinungsgegnern scheint oberste Priorität zu haben - und Männerpolitiken, wo es z.B. um "wütende weiße Männer" und "Rassismus und Männlichkeiten" geht.

Zum Begriff Geschlechterdemokratie erfahren wir auf einer eigenen Themenseite:

Geschlechterdemokratie als Vision und Organisationsprinzip

Geschlechterdemokratie hat die Vision, Demokratie zwischen Frauen und Männern herzustellen, und zwar nicht nur durch formale Gleichheit, sondern durch die Anerkennung von Verschiedenheit auf der Basis gleicher Rechte und Möglichkeiten. Geschlechterdemokratie ist ein Leitbild und Organisationsprinzip, das geschlechtliche Hierarchien und starre Geschlechterrollen, die in gesellschaftlichen Einrichtungen und Organisationen strukturell "eingefroren" sind, aufbrechen und verändern will.

Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung

Geschlechterdemokratie ist in der Heinrich-Böll-Stiftung als übergreifendes Leitbild in der Satzung verankert und durchzieht alle Bereiche der Stiftungsarbeit. Das Leitbild ist nicht nur Arbeitsaufgabe, sondern auch Organisationsprinzip: geschlechterhierarchische Organisationskulturen und -strukturen sollen demokratisiert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibel für Geschlechterdifferenz und Ungleichheit werden und sich auch in ihrer Arbeit für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen. ....



Kampfbegriff "Geschlechterdemokratie"

Politische Kampfbegriffe sind Instrumente des politischen Meinungskampfes und dienen oft dazu, unterschwellig unzutreffende Botschaften zu vermitteln oder Debatten zu vernebeln, um tatsächlich verfolgte Ziele zu verdecken, so auch hier.

Der Begriff "Geschlechterdemokratie" ist wörtlich genommen Unsinn. Demokratie ist eine Herrschaft des Staatsvolkes, das unmittelbar oder durch Auswahl entscheidungstragender Repräsentanten an allen Entscheidungen, die die Allgemeinheit verbindlich betreffen, beteiligt ist. Wesentlich ist hier, daß einzelne Menschen indirekt über gewählte Vertreter oder direkt über Volksabstimmungen Macht ausüben, unabhängig von ihrem Geschlecht. "Geschlechter" im Sinne der Kollektive der Frauen, Männer o.a. sind keine Menschen und haben als solche auch keine Menschenrechte oder Machtbefugnisse. Schon der Begriff "Geschlechterdemokratie" ist daher unmittelbar antidemokratisch.

Das GWI definiert Geschlechterdemokratie als "ein Leitbild und Organisationsprinzip, das geschlechtliche Hierarchien und starre Geschlechterrollen ... aufbrechen und verändern will". Das ist kategoriell etwas anderes als eine Demokratie, nämlich bestenfalls eine Ideologie oder Gehirnwäsche, die auf Kampfbegriffen wie Geschlecht ("Gender"), Geschlechterhierarchie oder (Geschlechts-) Stereotype basiert und die einen mehr oder weniger totalitäten Anspruch aufstellt, wie sich Menschen im Alltag verhalten sollen. Damit sind wir weit entfernt von den Regelungsbefugnissen, die man dem Gesetzgeber in freiheitlichen Demokratien zugesteht.

Ebenfalls extrem fragwürdig ist die Definition von Geschlechterdemokratie als "Demokratie zwischen Frauen und Männern". Eine Demokratie existiert nicht "zwischen" bestimmten Machtinhabern, sondern in einem Staat. Wenn hier mit "Frauen" und "Männern" die jeweiligen Kollektive gemeint sind, ist Geschlechterdemokratie nur ein Synonym für Identitätspolitik, einer ausgesprochen asozialen und schädlichen Ideologie, die indes seit langem zum Markenkern des Feminismus gehört.

Teilweise wird Geschlechterdemokratie auch als synonym zu Gender Mainstreaming verstanden. Offiziell strebt man dabei die Berücksichtigung der Interessen aller "Geschlechter" an, faktisch aber eine einseitige Privilegierung von Frauen, wie sie sich am besten in der real gelebten Geschlechterdemokratie des Heinrich-Böll-Stiftung e.V. zeigt.



Auszüge aus der Satzung des Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Auszüge aus der Satzung des Heinrich-Böll-Stiftung e.V. vom 18. Dezember 2007 (Hervorhebungen hinzugefügt):

§ 2 Zweck des Vereins

(3) Ein besonderes Anliegen ist ihr die Verwirklichung von Geschlechterdemokratie als ein von Abhängigkeit und Dominanz freies Verhältnis der Geschlechter. Diese Gemeinschaftsaufgabe ist sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für die öffentliche Tätigkeit aller Bereiche ein maßgebliches Leitbild.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nicht an eine Partei oder eine ihrer Untergliederungen weitergegeben werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(2) Die Zahl der Mitglieder ist auf 49 begrenzt.

(3) Die Mitglieder werden als Einzelpersonen aufgrund von Wahlvorschlägen aus
a) der Bundespartei und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen,
b) jeder Landesstiftung,
c) den Freundinnen und Freunden der Heinrich-Böll-Stiftung
durch die Mitgliederversammlung gewählt.

§ 5 Zusammensetzung und Arbeit der Organe und Gremien

(1) Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Aufsichtsrat

Gremien des Vereins sind:
a) der Frauenrat
...

(2) Für die Organe und Gremien der Stiftung gilt eine Quotierung von mindestens 50 Prozent für Frauen auf allen Arbeitsebenen sowie mindestens zehn Prozent für Personen mit Migrationshintergrund. Für den Bereich der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt dies als Zielvorgabe.

§ 6 Mitgliederversammlung

(6) Ein Beschluss der Mitgliederversammlung, der gegen die Mehrheit der anwesenden Frauen gefasst worden ist, ist bis zur nächsten Mitgliederversammlung auszusetzen, wenn mindestens die Hälfte der Frauen der Mitgliederversammlung anwesend ist und dies mit Mehrheit beschließt (aufschiebendes Veto). Die Abstimmung erfolgt auf Antrag von mindestens zwei der anwesenden Frauen der Mitgliederversammlung.

§ 10 Frauenrat

(1) Zur Unterstützung frauenpolitischer Ziele der Stiftung nach § 2 der Satzung und zur Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe Geschlechterdemokratie nach innen und außen wird der Frauenrat eingesetzt, der mit dem Koordinationsbereich der Gemeinschaftsaufgabe eng verknüpft ist. .....

Als qualifizierte Empfehlungen müssen die Frauenratsentscheidungen vom Vorstand berücksichtigt werden. Im Falle von Dissens muss der Vorstand seine Position gegenüber dem Frauenrat begründen und diskutieren, bevor er eine endgültige Entscheidung trifft. ...

(3) Der Frauenrat setzt sich zusammen aus mindestens sieben und höchstens zehn Frauen.

§ 11b Gunda-Werner-Institut

(1) Das Gunda-Werner-Institut trägt auf der Grundlage feministischer und geschlechterdemokratischer Erkenntnisse in emanzipativer Absicht zur politischen Bildungs- und Beratungsarbeit der Stiftung bei. Ziel der Arbeit ist es insbesondere, Herrschaftsstrukturen und Dominanzverhältnisse zwischen den Geschlechtern zu reflektieren und gesellschaftliche Emanzipation und Gleichstellung aller Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft zu unterstützen und voranzutreiben

(2) Das Gunda-Werner-Institut arbeitet als eigener Bestandteil der Bundesstiftung an der Umsetzung der Stiftungsziele mit. Zur Gewährleistung einer professionell strukturierten Arbeit werden dem Institut in ausreichendem Maße Globalmittel zur Verfügung gestellt.

...



Quellen

  1. Jahresbericht 2015. Heinrich-Böll-Stiftung e.V., 2016. https://www.boell.de/sites/default/files/boell-stiftung_jahresbericht-2015.pdf
  2. Jahresbericht 2016. Heinrich-Böll-Stiftung e.V., 2017. https://www.boell.de/sites/default/files/hbs_-_jahresbe ... zel.pdf