Sonntag, 26. März 2017

Die Postfaktizität des Martin Schulz

Inhaltsübersicht

Als postfaktische Politik wird schlagwortartig ein politisches Denken und Handeln bezeichnet, bei dem Fakten nicht im Mittelpunkt stehen. Die Wahrheit einer Aussage tritt dabei hinter den emotionalen Effekt der Aussage vor allem auf die eigene Interessengruppe zurück.
https://de.wikipedia.org/wiki/Postfaktische_Politik
Die Tagesschau berichtet heute über die zentralen konkreten Vorhaben, die SPD-Kanzlerkandidat Schulz in den ersten 100 Tagen angehen will, sollte er denn Kanzler werden: "Managergehälter begrenzen, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern abbauen, die EU stärken". Daß sich Herr Schulz Sorgen um die Einkünfte "seiner Töchter" macht, hat er schon vor kurzem tiefbewegt und sorgenschwer auf Twitter verlautbart:
Unsere Töchter bekommen im Schnitt 21 % weniger Gehalt als unsere Söhne. Wir brauchen Lohngerechtigkeit! Das ist eine Frage des Respekts.
18. März 2017
Diesem Appell an die Menschlichkeit und GG Art. 1 könnte man jetzt auf der Sachebene antworten und Herrn Schulz darauf hinweisen, daß seine Aussage objektiv falsch ist, sofern er nicht schon mit ca. 18 Jahren Vater geworden ist. Nach einer auch von der SPD vielzitierten Publikation des Statistischen Bundesamts beträgt selbst das unbereinigte Gender Pay Gap (GPG) für die Altersklassen
  • 24 Jahre und jünger: 2,0 %,
  • 25 bis 29 Jahre 8,5 %,
  • 30 bis 34 Jahre 14,2 %
(s. S.32 in Finke (2010)). Das GPG wird nämlich weit überwiegend von Leuten wie Herrn Schulz selber (!) produziert, die das 3- bis 5-fache wie ihre zuverdienende Ehefrau verdienen. Ab einer Altersklasse von 55 Jahren liegt das GPG bei fast 30%. Herr Schulz könnte also am meisten für mehr Geschlechtergerechtigkeit tun, indem er sofort zurücktritt und seinen Posten einer möglichst jungen Frau übergibt...

Man könnte auch noch darauf hinweisen, daß professionelle Statistiker das unbereinigte GPG als "Unstatistik" ansehen und daß halbwegs aufgeklärte Menschen allenfalls noch über das bereinigte GPG diskutieren. Aber das wäre langweilig, nachdem das GPG seit Jahren medial durchgekaut ist, und würde die Spielregeln der postfaktischen Politik verletzen, was unfair wäre. Zumal wir uns im Wahlkampf befinden, da versprechen sowieso alle Parteien das Blaue vom Himmel.

Die Botschaften von Martin Schulz
Gemäß dem Kommunikationsquadrat von Friedemann Schulz von Thun dient Kommunikation nicht nur der Nachrichtenübermittlung, sondern auch der Selbstoffenbarung, also der Selbstdarstellung des Sprechers. In Wahlkampfzeiten ist das womöglich der einzige Sinn von Kommunikation. Was offenbart Martin Schulz also mit seinem Tweet und seinem 100-Tage-Programm über sich?
  1. daß er gemäß dem üblichen männlichen Beschützerinstinkt als edler Ritter immer auf Seiten der Frauen kämpfen wird
  2. daß ihm seine Söhne suspekt sind, weil sie zuviel verdienen
  3. daß er ein guter Feminist ist und jegliche feministische Propaganda kritiklos übernimmt
  4. daß er ein sog. mathematischer Analphabet ist; als Zahlenanalphabetismus (bzw. Innumeracy) bezeichnet man das Unvermögen, zahlenmäßig dargestellte Sachverhalte zu verstehen
  5. daß er die jahrelange Diskussion um die Ursachen des GPGs nicht mitbekommen und/oder verstanden hat und ähnlich wie Kreationisten nicht mehr zugänglich für rationale Argumente ist.
Nun sind diese Selbstoffenbarungen nicht alle vorteilhaft, der Effekt hängt ab vom Empfänger der Botschaft:
  • Der Zahlenanalphabetismus und das Argumentieren mit dem unbereinigten GPG gilt in vielen Kreisen als dümmstmöglicher Populismus, mit dem man sich nur blamieren kann.
  • Bei anderen Innumeraten kann es hingegen ein Gefühl der Gemeinsamkeit und des liebevollen Verständnisses erzeugen.
Je nach der Häufigkeitsverteilung der beiden Empfängertypen in der Wählerschaft kann der Gesamteffekt also positiv oder negativ sein. Herr Schulz will sicherlich einen positiven Gesamteffekt erzielen, seine Selbstdarstellung verrät daher viel über seine Einschätzung der typischen mathematischen Kompetenzen seiner Wähler.
Postfaktische Politik
... ist, wie schon erwähnt, politisches Denken und Handeln, bei dem Fakten nicht im Mittelpunkt stehen. Womöglich sind auch die Selbstoffenbarungen von Herrn Schulz nicht ganz faktengetreu, es ist alles andere als klar, daß Herr Schulz wirklich so mathematisch unbegabt ist, wie er sich darstellt. Zumal wir uns in der Ära eines Donald Trump befinden, dessen Erfolgsrezepte gerne kopiert werden.

An der medialen Kunstfigur "Martin Schulz" wirkten laut Focus schon in Brüssel fünf Pressesprecher, zwei Protokollanten und ein Redenschreiber aus einem Team von insg. 33 persönlichen Assistenten mit. Die SPD-Zentrale dürfte auch noch mitgeholfen haben. Es ist schwer vorstellbar, daß die aktuellen Äußerungen von Schulz nicht mit der Parteizentrale abgesprochen sind und man sich keine Gedanken über den erhofften Gesamteffekt auf die Wählerstimmen gemacht hat. Unter dieser Annahme geht die SPD offenbar davon aus, überwiegend Zahlenanalphabeten und masochistisch veranlagte Söhne, die es gut finden, weniger zu verdienen, in ihrer Wählerschaft zu haben. Das ist ein politisches Denken und Handeln, bei dem so einige Fakten in der aktuellen politischen Landschaft verdrängt werden und das sozusagen in einer anderen Dimension postfaktisch ist:

  • Die SPD scheint davon auszugehen, daß ihr die Benutzung von Fake-Statistiken und der erwünschte männliche Masochismus von den anderen Parteien nicht vorgehalten und als Wahlkampfmunition gegen sie verwendet wird. Bei den Grünen ist diese Annahme sicher richtig, mit den Grünen tritt sie eher in eine Bieterkonkurrenz bzgl. feministischer Wohltaten.

    Bei allen anderen Parteien ist dies sehr fraglich. Zumindest die FDP hat schon in NRW heftig gegen die feministische Politik opponiert, wenn auch erfolglos. Die AfD wird sich erst recht nicht diese Steilvorlage entgehen lassen, Martin Schulz als Heilsbringer zu dekonstruieren.

  • Schwer einzuschätzen ist die Wirkung der nicht-mainstream Medien, darunter die Blogosphäre und die großen Zeitschriften-Foren. Dort wird der Populismus von Schulz bzw. der SPD mit Sicherheit benannt und scharf angegriffen werden. Eventuell versucht die SPD auch hier, von Trump zu lernen, der seinen Wahlkampf weitgehend auf das reichweitenstarke TV konzentriert hatte und der in den neuen Medien mit Ausnahme von Twitter wenig präsent war. Wenn Herr Maas es noch rechtzeitig hinbekommt, per Gesetz jegliche Feminismuskritik im Internet als Haßsprech zu kriminalisieren, wäre das Problem sogar aus der Welt geschafft.

    Wir sind hier aber nicht in den USA. Mit feministischen Wohltaten kann man allenfalls in unserer gutbürgerlichen sozialen Mitte punkten, die ist anders zusammengesetzt als die Wählerschaft von Trump. In dieser Wählerschicht ist es gefährlich, als Imitator von Trump, Linkspopulist und Diskursverweigerer dazustehen.

  • Wenn man sich die Tweets von Martin Schulz ansieht und dort diejenigen mit programmatischen Aussagen herausfischt (neben Grüßen an liebe Parteigenossinnen), dann dominieren mit Abstand zwei Themen: mehr Gewerkschaften und mehr Feminismus, dort speziell der Kampf gegen das GPG. Dabei ist die "Entgeltgleichstellung" (im lex Schwesig) de facto ein Trojanisches Pferd, das in erster Linie die Macht von Betriebsräten und Gewerkschaften stärken soll. Das GPG ist nur ein Vorwand, es kann mit der lex Schwesig prinzipiell nicht reduziert werden. Dazu passend sollen als allererstes die Managergehälter begrenzt werden. Die SPD macht sich damit zumindest auf Twitter optisch zu einer ein-Thema-Partei: Gewerkschaftsmacht und Umverteilung.

    Ob sie mit diesem Themenschwerpunkt die aktuellen Sorgen und Interessen der breiten Bevölkerung trifft, wage ich zu bezweifeln.


Samstag, 18. März 2017

Volksverdummung in der Tagesschau


In unserer Demokratie haben die Presse und die Medien ja eigentlich die Aufgabe, die Öffentlichkeit parteiunabhängig und möglichst objektiv zu informieren. Anläßlich des heutigen Equal Pay Days liefert die Tagesschau einen Beitrag in der Rubrik #kurzerklärt von Charlotte Gnändiger vom WDR mit dem Titel Werden Frauen beim Verdienst benachteiligt?

Der Beitrag ist pure Propaganda, die wesentlichen Fakten werden falsch dargestellt, große Teile gehen komplett am eigentlichen Thema vorbei, und wo er das Thema Lohnunterschied behandelt, versucht er vor allem zu skandalisieren und zu desinformieren. Der Beitrag kann direkt als Werbematerial für die Grünen oder die SPD in den aktuellen Wahlkämpfen verwendet werden, weil er das Thema völlig einseitig und ideologisch verzerrt darstellt. Besser wäre Frau Schwesig statt Frau Gnändiger im Video aufgetreten.

Transkription mit Kommentaren
[Sprecherin:] An den ersten 55 Arbeitstagen jedes Jahres arbeite ICH - umsonst!
Daß die Sprecherin tatsächlich die ersten 55 Arbeitstage jedes Jahres umsonst arbeitet, ist eher unwahrscheinlich und dieses Jahr mit einiger Sicherheit falsch, da sie alleine für dieses Video gewisse Einkünfte gehabt haben sollte. Natürlich ist die Falschaussage nicht wörtlich gemeint, also irgendwie ironisch (wir lachen später darüber). Unterbewußt werden jedenfalls schon im ersten Satz Emotionen geschürt, zumal hier eine schutzbedürftige attraktive junge Dame behauptet, sie selber werde diskriminiert.
[Kunstpause]
Zumindest theoretisch.
Denn statistisch gesehen bekommen Frauen in Deutschland soviel weniger Gehalt als Männer, daß sie bis zum 18. März gerade nichts verdienen.
Diese Aussage ist objektiv falsch. Das GPG bezieht sich auf die Bruttostundenlöhne. Diese falsche Aussage bezieht sich aber auf das Jahresbruttoeinkommen. Da Männer im Schnitt ca. 39 Stunden pro Woche arbeiten, Frauen aber nur ca. 32, also fast 20% weniger, ist die Einkommensdifferenz beim Jahresbruttoeinkommen noch deutlich größer als als beim Bruttostundenlohn.
Alles nur Statistik? Oder werden Frauen beim Verdienst tatsächlich benachteiligt?
Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 21% weniger als Männer.
Das ist das berüchtigte unbereinigte GPG, das Äpfel mit Birnen vergleicht, das eine "Unstatistik" bzw. Fake-Statistik ist und das daher als Basis für den Equal Propaganda Day benutzt wird.
Damit gehören sie seit Jahren zu den Schlußlichtern in Europa.
Der Begriff "Schlußlicht" ist eine im Prinzip willkürliche negative Bewertung einer statistischen Größe im Vergleich zu anderen statistischen Größen, nämlich unbereinigten GPGs von anderen Ländern.
Implizit unterstellt wird hier, daß die kleineren Zahlen irgendwie gut oder zumindest besser sind. Eine Begründung für die relative Bewertung wird nicht gegeben.
Unterschlagen wird, daß in Ländern mit kleinerem GPG typischerweise die Erwerbsbeteiligung von Frauen deutlich geringer ist, weil die Möglichkeiten für Frauen, in Teilzeit zu arbeiten, dort viel schlechter sind. Da Teilzeitbeschäftigung einer der wesentlichen stundenlohnsenkenden Faktoren ist, entfallen in diesen Ländern die schlechter bezahlten Teilzeitbeschäftigungen ersatzlos und das GPG wird um mehrere Prozentpunkte kleiner. D.h. eine faktische Verschlechterung der Arbeitsmöglichkeiten für Frauen wird als mehr Gerechtigkeit verkauft! Dieser Ländervergleich ist eine reine Volksverdummung!
Aber: für diese Statistik zählt nur der Durchschnittslohn von Männern und Frauen.
Sie berücksichtigt nicht, daß Frauen eher in schlechter bezahlten Branchen arbeiten, häufiger in Teilzeit und selten als Führungskräfte.
Rechnet man diese Unterschiede mit ein, dann schrumpft die Lohnlücke auf noch 6%.
Nein, die letzte Aussage ist falsch. Das tatsächlich bereinigte GPG (das keine moralisch bewertete "Lücke", sondern eine emotionslose statistische Größe ist) liegt irgendwo zwischen 0 und 6%, die 6% sind nur eine Obergrenze. Wahrscheinlich liegt es unter 3%.
Manche sagen deshalb: alles nicht so schlimm mit der Lohnlücke, dem Gender Pay Gap.
Es gibt eben Unterschiede in Arbeitsart und -Zeit.
Bingo! Wo sie recht hat, hat sie recht!
Ja, die gibt es, und zwar auch im privaten.
Das zeigt der Gender Care Gap, also die Lücke in Sachen Versorgung von anderen, und diese Lücke ist groß.
Man beachte den heimlichen Themenwechsel. Das GPG betrifft nur Beschäftigungsverhältnisse und die darin gezahlten Bruttostundenlöhne. Was Männer und Frauen in ihrer privaten Freizeit machen, hat aber auf die Bruttostundenlöhne keinen direkten Einfluß. Deswegen gehen langatmige Erläuterungen zum durchschnittlichen Privatleben von Männern und Frauen komplett am Thema vorbei.

Der einzige Sinn des Exkurses über die Haushaltsarbeitszeiten besteht darin, Frauen wieder einmal als Opfer zu stilisieren.

Mehr als doppelt soviel wie Männer arbeiten Frauen, wenn es um Haushalt, Kinder, und die Pflege von Angehörigen geht. Fast 90 Minuten mehr sind es - pro Tag.
Leider verrät uns Frau Gnändiger nicht, auf welcher Quelle die Angabe "90 Minuten mehr pro Tag" beruht. Männer arbeiten im Schnitt ca. 39 Stunden pro Woche, Frauen aber nur ca. 32. Nach diversen Quellen ist die Summe von beruflicher Arbeitszeit und privater (die nur sehr unzuverlässig zu messen ist) bei Männern und Frauen praktisch gleich. D.h. die hier postulierten 10.5 Stunden Mehrarbeit im Haushalt pro Woche erscheinen deutlich zu hoch.

Die Erwähnung von "Haushalt, Kinder, und die Pflege von Angehörigen" ist irreführend.
Die Belastung durch Kinder dauert nur ca. 13 - 15 Jahre, verglichen mit einem Berufsleben von ca. 40 Jahren beträgt die Zeit der Kindererziehung also nur rund ein Drittel.
Laut Hammer (2014) werden rund 5 Millionen ältere Menschen in Deutschland von etwa ebenso vielen Angehörigen zu Hause betreut und gepflegt. Rund ein Drittel dieser Angehörigen, ca. 1.8 Millionen bzw. 36%, sind Männer. M.a.W. betreuen 3.2 Millionen Frauen ältere Menschen. Auf die Gesamtzahl der Erwerbstätigen (ca. 21.3 Millionen Männer, 18.6 Millionen Frauen) bezogen sind das nur kleine Anteile.

Für viele Frauen ein Grund, warum sie beruflich nicht so durchstarten können wie Männer, und so Gehaltseinbußen inkauf nehmen müssen.
Für viele Männer kann man genau das gleiche sagen. Statistisch sind diese Sonderbelastungen bei Männern und Frauen heutzutage nicht besonders unterschiedlich. Hier wird wahrheitswidrig suggeriert, daß nur Frauen von den privaten Sonderbelastungen betroffen sind! Beruflich durchstarten können vor allem kinderlose Frauen und Männer. Diese Gruppe verdient gut genug, um die eventuell pflegebedürftigen Eltern professionell betreuen zu lassen. Die Argumentation, das Gender Care Gap sei eine wesentliche indirekte Ursache für das GPG, ist reiner Dummenfang.
Rechnen wir es einmal aus mit den durchschnittlichen 6% Unterschied.
Das macht bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3500 Euro schon 210 Euro weniger im Monat.
Und im ganzen Jahr sind es sogar mehr als 2500 Euro weniger.
Legen wir einmal 45 Beitragsjahre zugrunde, wie es die Politik gerne tut, dann verdienen Frauen im Laufe ihres Berufslebens mehr als 113.000 Euro weniger als Männer.
Wir hatten die 6% Gehaltsunterschied schon als Fake News enttarnt und sollten besser keinen Hochrechnungen aus Basis falscher Ausgangsgrößen anstellen. Da sich Teilzeitbeschäftigung lohnsenkend auswirkt, kann man Teilzeitlöhne auch nicht auf Vollzeitbeschäftigungen hochrechnen, denn bei Vollzeitbeschäftigung entfällt der Teilzeit-Abschlag. Diese Hochrechnung ist unseriös.

Diese Hochrechnungen liefern keine neuen Informationen, sondern dienen nur zur Skandalisierung (macht 8 von 10 Goebbels-Propagandapunkten). Zufällig übersehen wird auch, daß dieser Mehrverdienst weitgehendst von Sozialabgaben (ca. 30%) und Spitzensteuersatz (ca. 40%) abgeschöpft und sozial umverteilt wird (insb. an Frauen im Rahmen des Familienlastenausgleichs). Auf dem Konto des Empfängers kommt bestenfalls ein Drittel an.

Geld, das ihnen übrigens auch bei der Rente fehlt.
Noch ein Themenwechsel? Erziehungszeiten - ein wesentlicher Einflußfaktor auf das GPG - werden bei der Rente zumindest teilweise als Beitragszeiten angerechnet. Hier wird in bester Propagandamanier ein hochkomplexes Thema - Rentenberechnung - kurz angerissen, unheilschwanger das Leid der Frauen erwähnt, und einmal mehr das immerwährende Opferabo der Frauen als Faktum bestätigt.

Dreist und postfaktisch ist dieser Hinweis auf die Rente insofern, als der Anteil der Personen, die von Altersarmut betroffen sind, bei Männern höher ist als bei Frauen. Wenn überhaupt, dann sind also Männer und nicht Frauen bei dem Risiko Altersarmut aufgrund des Geschlechts benachteiligt.

Der neuste Ansatz der großen Koalition: ein Gesetz für Lohngerechtigkeit.
Es setzt vor allem auf Transparenz. Angestellte größerer Firmen dürfen künftig erfragen, wieviel Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen.
Frauen könnten so leichter für sich einfordern, was männliche Kollegen vielleicht schon bekommen.
Das Auskunftsrecht kann wenig ändern, denn es gibt kein relevantes bereinigtes GPG. Die lex Schwesig kann das GPG nicht wesentlich verändern.
Aktuell schließt sich die Lohnlücke nur sehr langsam.
Ginge es in diesem Tempo weiter, dann könnten bestenfalls meine Enkelinnen vom Ende des Gender Pay Gaps profitieren - in knapp 50 Jahren.
Seit Jahren schließt sich die Mathematikkompetenz- und Seriösitätslücke bei Feministinnen sehr langsam, man hat eher den Eindruck, es wird nur noch schlimmer. Dazu trägt auch dieser Tagesschau-Beitrag bei.

Erschreckend ist hier vor allem, daß ein sich seriös gebendes Medium wie die Tagesschau derartiger faktenwidriger, teilweise aufhetzender feministischer Propaganda einen kostenlosen Werbeplatz einräumt.


Nachtrag:
Unter dem Video schreibt sich Frau Gnändinger mit 3 n, in der Seitenleiste nur mit 2 n. Vermutlich ist Gnändiger richtig, der Name wurde daher oben im Text korrigiert.

Dienstag, 14. März 2017

Fake News zum bereinigten GPG 2016


Heute ist die übliche Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts über das Gender Pay Gap (GPG) bzw. das bereinigte Gender Pay Gap (bGPG) des Vorjahrs erschienen. Wie erwartet enthält die Pressemitteilung praktisch alle Fake News und falsch interpretierbaren Aussagen wie im Vorjahr.

Beispiele

  1. Die Überschrift lautet:
    Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären.
    Korrekt hätte die Überschrift lauten müssen:
    Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden, soweit sie in den Destatis-Daten erfaßt sind, erklären. Wenn diese Daten vollständig wären könnte man wahrscheinlich auch den Rest erklären.
  2. Weiter im Text:
    Danach kann das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds nicht durch die lohnrelevanten Merkmale erklärt werden.
    Richtig muß es heißen:
    Danach kann das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds nicht durch die in den Destatis-Daten erfaßten lohnrelevanten Merkmale erklärt werden. Sie können aber vermutlich durch lohnrelevante Merkmale, die nicht in den Destatis-Daten erfaßt sind, erklärt werden.
  3. Der innere Widerspruch zwischen der Aussage "bGPG = 6%" und der Aussage "bGPG ist kleiner als 6%" ist analog wie im Vorjahr unverändert vorhanden:
    [... sogenannter bereinigter Gender Pay Gap ...] Das heißt, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 6 % weniger als Männer verdienten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die statistischen Analysen zur Verfügung gestanden hätten.
    Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  4. Die Aussage, daß
    ... Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 6 % weniger als Männer verdienten
    ist unbewiesen, sachlich unhaltbar, sehr leicht falsch interpretierbar und in diesem Sinne Hetzpropaganda, und zwar unabhängig von der konkreten Prozentzahl. Das bei der Bereinigung benutzte Rechenverfahren, die Oaxaca-Blinder-Zerlegung, verwertet nämlich insb. auch die vielen "nicht vergleichbaren" Beschäftigungsverhältnisse. Im Gegensatz zur obigen Aussage können innerhalb von Gruppen von Frauen und Männern mit vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit völlig beliebige, sogar negative GPGs, auftreten.
  5. Die methodischen Hinweise und die darin enthaltene feministische Propaganda stimmen wörtlich mit der 2016er Version überein.

Rezeption

Nachgerade faszinierend ist, wie zuverlässig der innere Widerspruch zwischen den Aussagen "bGPG = 6%" und "bGPG ist kleiner als 6%" zugunsten der ersten Aussage aufgelöst wird. Wie nicht anders zu erwarten wird in den meisten Fällen die zweite Aussage völlig verdrängt. Beispiele aus der aktuellen Mainstream-Presse:
  • Die ZEIT schreibt:
    Doch selbst bei ähnlicher Qualifikation und ähnlichem Job verdienen Frauen im Durchschnitt sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
    Kein Hinweis, daß das tatsächliche bGPG wesentlich kleiner ist.
  • Der Tagesspiegel schreibt:
    Aber auch bei ähnlicher Qualifikation und ähnlichem Job verdienen Frauen weniger, und zwar durchschnittlich sechs Prozent.
    Kein Hinweis, daß das tatsächliche bGPG wesentlich kleiner ist.
  • Die Süddeutsche schreibt:
    Der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap lag damals bei sechs Prozent. So viel verdienten Frauen trotz vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Würde man weitere Faktoren einbeziehen, wäre die Lücke vermutlich noch etwas geringer.
    Von "vermutlich noch etwas geringer" ist in der Pressemitteilung des Bundesamts keine Rede, diese Quantifizierung ist von der Süddeutschen frei erfunden (oder Wunschdenken). Dieser sachlich unhaltbare Eindruck wird allerdings durch die Formulierungen in den Pressemitteilungen suggeriert.
  • Der Spiegel schreibt:
    Vergleicht man hingegen Frauen und Männer, die gleichermaßen qualifiziert sind und einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen, schrumpft die Lohnlücke auf sechs Prozent.
    Nein, diese Aussage ist falsch und eine der beiden zentralen Fake News in den Pressemitteilungen, s. Fake News Nr. 2: eine zwangsläufig falsche Interpretation. Immerhin finden wir 2 Absätze später folgendes:
    Im Jahr 2010 lag die Lohnlücke noch bei sieben Prozent, im Jahr 2006 bei acht Prozent. Möglicherweise wäre der bereinigte Gender Pay Gap diesmal noch geringer ausgefallen, teilt das Statistische Bundesamt mit. Doch zu manchen Faktoren wie Elternzeit und Babypause hätten keine Informationen vorgelegen.
    Das bGPG wäre in allen Jahren (deutlich) niedriger ausgefallen, wenn alle lohnrelevanten Daten verfügbar gewesen wären.
  • Der Focus schreibt:
    Das heißt demnach, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 6 Prozent weniger als Männer verdienten.

    Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die statistischen Analysen zur Verfügung gestanden hätten. So lagen beispielsweise zu den familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Informationen vor.

    Immerhin ein vollständiges Zitat, das allerdings die Auflösung des inneren Widerspruchs und die Beantwortung der Frage, wieviel geringer das tatsächliche bGPG nun ist, dem Leser zuschiebt.
  • Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt:
    Den Berechnungen zufolge bleibt eine bereinigte Gehaltslücke von zuletzt 6 Prozent. Das ist die Größenordnung, die Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit weniger verdienen als Männer.
    Kein Hinweis, daß das tatsächliche bGPG wesentlich kleiner ist.
  • Die Märkische Allgemeine schreibt:
    Die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bleiben immens. [....] Dieser sogenannte bereinigte Gender Pay Gap lag 2014 bundesweit bei sechs Prozent. Das heißt, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich sechs Prozent weniger als Männer verdienten."
    Kein Hinweis, daß das tatsächliche bGPG wesentlich kleiner ist.
Ähnliche Artikel findet man in weiteren Provinzzeitungen.

Fazit

Wenn man die mediale Reichweite berücksichtigt, werden ca. 80 - 90 % der Leser in zwei zentralen Punkten falsch informiert:
  1. Es wird kontrafaktisch vermittelt, daß das bereinigte GPG exakt 6% betragen würde. Der korrekte Sachverhalt, daß das tatsächliche gGPG irgendwo zwischen 0 und 6% liegt, wahrscheinlich unter 3%, wie konkurrierende Berechnungen zeigen, wird verschwiegen.
  2. Objektiv falsch sind Behauptungen wie die des Spiegel: "Wenn man die Stundenlöhne von Frauen und Männern, die gleichermaßen qualifiziert sind und einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen, vergleicht, beträgt der Lohnunterschied durchschnittlich sechs Prozent." Dies ist eine übliche und intuitiv naheliegende, aber sachlich falsche Interpretation einer sehr ähnlichen klingenden Textpassage in den Pressemeldungen des Destatis und als reine Hetzpropaganda einzustufen.

Quellen


Dienstag, 7. März 2017

Fake News vom Statistischen Bundesamt

Inhaltsübersicht

Zusammenfassung

Nachtrag 14.03.2017: Heute ist anläßlich des EPDs 2017 erneut die übliche Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts erschienen. Wie erwartet enthält sie praktisch alle Fake News der 2016er Version. Mehr dazu hier.



Bekanntlich leben wir in postfaktischen Zeiten, Fake News allenthalben. Ein besonders markantes Beispiel von Postfaktizität kann man beim bereinigten Gender Pay Gap (bGPG) beobachten, das vom Statistischen Bundesamt berechnet wird. Das Bundesamt drückt in seinen Publikationen, wenn man diese halbwegs sorgfältig liest, unzweideutig aus, daß das bGPG
höchstens 7% beträgt, tatsächlich aber kleiner, also ungleich 7% ist,
wobei offen bleibt, wieviel kleiner. Aus dieser Aussage wird in der feministischen Propaganda das alternative Faktum, daß das bGPG
genau 7% beträgt,
also ein wahrhaft erschreckendes Ausmaß hat, und natürlich gemäß einem klassischen Fehlschluß die allgegenwärtige strukturelle Diskriminierung von Frauen beweist.

Man steht vor der Situation und rätselt, warum manche Leute nicht einmal einfache deutsche Sätze verstehen können. Die jahrelang falsche Berechnung des Datums des Equal Propaganda Days (EPD) läßt zwar Zweifel an der mathematischen Kompetenz feministischer Aktivisten aufkommen, im vorliegenden Fall sind wirklich keine Kenntnisse in höherer Mathematik vonnöten. Zur Ehrenrettung unserer Aktivisten muß man allerdings erwähnen, daß das Bundesamt seit Jahren in seinen Pressemitteilungen zum GPG Formulierungen benutzt, die Fehlinterpretationen regelrecht provozieren. Dort wird eine Beschreibung des bereinigten GPG gegeben, die sachlich irreführend bzw. falsch ist, die von den Publikationen, die das Bundesamt selber als detaillierte Darstellung zitiert, widerlegt wird und die als Begleitmusik unbewiesene feministische Propagandaaussagen enthält. Das Faktoid "7% bGPG" ist ein Musterbeispiel dafür, wie man auf subtile, schwer durchschaubare Weise Fake News produzieren kann.

Fake News Nr. 1: Der vernachlässigbare Rechenfehler
Der rhetorische Trick, mit dem in den Pressemitteilungen gearbeitet wird, besteht darin, einerseits pro Forma einen Fehler im berechneten bGPG zuzugeben, zugleich aber den Eindruck zu erwecken, dieser Fehler sei geringfügig. Einem Leser, der die Materie nicht schon vorher kennt, wird suggeriert, er könne den Fehler vernachlässigen (detaillierte Textanalyse s.u.). Explizite Aussagen über die Größe des Rechenfehlers, z.B. maximal 1% der 7%, werden nicht gemacht und sind praktisch auch kaum möglich. Der von den Pressemitteilungen suggerierte Eindruck, der Fehler sei nicht erwähnenswert, ist inhaltlich jedenfalls unhaltbar. Das Bundesamt verfügt bei weitem nicht bei allen lohnrelevanten Einflußfaktoren über entsprechende Daten, und diese Daten haben in alternativen gGPG-Berechungen einen hohen Bereinigungseffekt gehabt. Im Endeffekt berechnet das Bundesamt aufgrund der fehlenden Daten das bGPG zu hoch, und zwar sehr wahrscheinlich viel zu hoch. Eine korrekte Berichterstattung über die GPG-Bereinigung wäre gewesen:
Mit Hilfe der datenmäßig erfaßten Einflußfaktoren kann das Bundesamt das GPG bis auf einen Rest von ca. 7% bereinigen. Wenn vollständige Daten zu allen Einflußfaktoren vorhanden wären, wäre das bGPG kleiner, eventuell sogar erheblich kleiner und statistisch nicht mehr signifikant.
Auf den potentiellen Rechenfehler wurde in den Pressemitteilungen bis 2015 überhaupt nicht hingewiesen, in der 2016er Pressemitteilung nur in ungeeigneter Form (s.u.). Dies ist eine erhebliche Irreführung der Öffentlichkeit, denn eine korrekte Berichterstattung wie oben vorgeschlagen reduziert die politische Einschätzung und ideologische Verwertbarkeit bzw. Skandalisierbarkeit des gGPG ganz erheblich. Ein Hinweis auf den potentiell großen Fehler darf daher auch in einer summarischen Mitteilung an die Öffentlichkeit nicht unterschlagen werden.

Solange das Bundesamt nicht explizit eine Obergrenze für den Rechenfehler angibt und solange das tatsächliche bGPG wahrscheinlich nahe beim statistischen Rauschen (ca. 2%) liegt, sollte das Bundesamt nicht den Eindruck erwecken, das bGPG würde 7% betragen. Dieses alternative Faktum dient im heute herrschenden hegemonialen Feminismus nämlich dazu, nach Gutdünken grundgesetzwidrige Diskriminierungen von Männern zu verabschieden.

Fake News Nr. 2: eine zwangsläufig falsche Interpretation
Extrem irreführend bis falsch sind ferner diverse Formulierungen in den Pressemitteilungen, das vom Bundesamt berechnete bereinigte GPG würde
"den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien"
messen. Erstens sind die Daten zu den Qualifikationen und Tätigkeiten ausgesprochen lückenhaft und ungenau. Ein Bachelor in Romanistik ist datenmäßig nicht unterscheidbar von einem Maschinenbauingenieur. "Vergleichbare" Datenwerte implizieren also nicht, daß die Personen vergleichbare Qualifikationen haben. Gravierender ist aber das Aufhetzungs-Potential dieser Formulierung. Sie kann von Lesern, die die Rechenverfahren nicht kennen, nur so interpretiert werden:
wenn man in der untersuchten Stichprobe Gruppen von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien bildet, tritt innerhalb einer solchen Gruppe typischerweise ein Verdienstabstand von 7% (oder weniger) auf bzw. wird empirisch beobachtet.
Diese Interpretation ist falsch, die Aussage ist unrichtig. Beispielsweise beträgt bei Berufsanfängern sogar das unbereinigte GPG nur 2%. In der Altersklasse über 55 Jahre beträgt das unbereinigte GPG dagegen fast 30% (s. Finke (2010), S. 32; bGPGs für diese Gruppen sind nicht angegeben).

Die obige Fehlinterpretation ist aber fast zwingend, sie tritt sehr häufig in Zitierungen der Publikationen des Bundesamts auf. Dieses Faktoid führt fast automatisch zu aufrichtiger Empörung über die scheinbar offensichtliche Diskriminierung und zur ideologischen Radikalisierung, ist also eine nahezu perfekte Hetz-Propaganda. Die Formulierung in den Pressemitteilungen suggeriert fälschlich, das GPG würde durch Vergleich von statistischen Zwillingen, also bis auf das Geschlecht identischen Beschäftigungsverhältnissen, berechnet. Diese intuitiv naheliegende Methode scheitert u.a. daran, daß man wegen der beruflichen Segregation für die meisten Arbeitnehmer keinen statistischen Zwilling findet. Tatsächlich benutzt wird daher die Oaxaca-Blinder-Dekomposition, die völlig anders arbeitet und die vor allem - und im Gegensatz zur obenstehenden Fehlinterpretation - die extrem vielen "nicht vergleichbaren" Beschäftigungsverhältnisse verwertet und auch vom Ergebnis her wesentlich auf diesen basiert.
Man kann argumentieren, die Falschaussage sei didaktisch gerechtfertigt, weil eine korrekte Aussage das breite Publikum mathematisch überfordern würde und eine "ungefähr richtige" Aussage zumindest annähernd den Inhalt der Statistik vermittelt. Dieses Ziel wird aber verfehlt, wenn das Publikum zu vollkommen falschen Interpretationen und Schlußfolgerungen verleitet wird.

Die falschen Aussagen in den Pressemitteilungen wurden und werden, kaum überraschend, von einschlägig interessierten Kreisen hunderte Male zitiert. Sie spielen inzwischen bei der Verbreitung von Desinformation über das GPG eine sehr wichtige Rolle, die eine ausführliche Befassung und Widerlegung in diesem Blogpost rechtfertigen.



Zum Stand der politischen Debatte um das GPG

Das Gender Pay Gap (GPG) ist seit vielen Jahren eines der wichtigsten feministischen Themen, da es ideale Voraussetzungen für feministischen Populismus bietet:
  • Sehr viele Menschen (nicht nur Frauen) halten sich für unterbezahlt und nicht genügend wertgeschätzt und glauben unkritisch jedes Gerücht, das diese Einschätzung bestätigt. Daher besteht bei diesem Thema ein hohes Potential, Frauen mit Falschinformationen, die blind geglaubt werden, aufzuwiegeln und Neid und Haß auf Männer zu erzeugen.
  • Selbst wenn sie es wollten, können die wenigsten Frauen die Desinformation als solche erkennen. Die Berechnung eines korrekten und halbwegs aussagekräftigen GPG ist wirklich schwierig (mehr dazu z.B. hier). Man kann es mit einem Zoodirektor vergleichen, der wissen will, ob die weiblichen Tiere beim Füttern diskriminiert werden. Daß die männlichen Tiere etwas mehr Futter als die weiblichen bekommen, ist nicht ganz falsch, weil sie etwas größer sind. Wie verrechnet man nun die Unterschiede der Fleischportionen der Löwen mit den Unterschieden der Heuportionen der Gnus und Ziegen? Die zur Lösung dieser Aufgabe eingesetzten mathematischen Verfahren sind so komplex, daß sie auch die meisten Abiturienten mit einem Leistungskurs Mathematik überfordern dürften.

    Die meisten Frauen bzw. Debattenteilnehmer verstehen also die Gründe nicht, warum die Berechnung schwierig ist, kennen die Fehlerquellen bei der Datenerfassung und Vorverarbeitung nicht und können die Größenordnung des entstehenden Fehlers nicht einschätzen. Somit können Informationen zum GPG nicht mehr eigenständig hinterfragt werden, sondern müssen blind geglaubt werden. Mangels eigener mathematischer Kompetenz hängt die Bereitschaft, Aussagen über das GPG als Fakten zu akzeptieren, dann nur noch von der Übereinstimmung mit den eigenen Vorurteilen (bzw. von der Angst vor der kognitiven Dissonanz, den eigenen Opferstatus infrage gestellt zu sehen) und vom Vertrauen in die Informationsquelle ab.

Dies sind ideale Voraussetzungen für Fake News. Das Thema GPG wird seit Jahrzehnten heftig diskutiert, es sind zahllose Publikationen erschienen, die das GPG quantitativ und bzgl. seiner Interpretation als Frauendiskriminierung hinterfragen bzw. die wesentlichen feministischen Interpretationen eindeutig widerlegen.

Teilweise erzeugte die Kritik sogar Wirkung. Früher wurde von feministischer Seite mit dem unbereinigten GPG (ca. 21 - 23%) argumentiert. Spätestens seit der Publikation Finke (2010) hat sich dies als vollkommen unhaltbar erwiesen. Nichtsdestotrotz wird auch noch heute von vielfach mit dieser Unstatistik argumentiert, z.B. bei der Berechnung des Datums des Equal Pay Day. Sachargumente werden bei diesen Beispielen von feministischen Aktivisten, z.B. Frauenministerin Schwesig, so nachhaltig ignoriert, wie man es analog nur noch im Kreationismus vorfindet. Dieser Politikstil ist nicht nur postfaktisch, sondern auch postdemokratisch, weil Fakten durch Betroffenheitsgefühle ersetzt werden, was letztlich einen Zusammenbruch der politischen Debatte zur Folge hat.

In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat sich aber zumindest die Erkenntnis durchgesetzt, daß das unbereinigte GPG keine sinnvollen Aussagen über den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen und über eventuelle Benachteiligungen von Frauen erlaubt. Hierdurch hat sich der Fokus auf das bereinigte GPG verschoben, das bei vielen neueren Berechnungen mit 7 - 8 % angegeben wird, insb. bei den Berechnungen des Statistischen Bundesamts.

Ein tatsächlich bereinigtes GPG ist kleiner als 7 - 8 %. Schon in Finke (2010) wird klar ausgedrückt, daß ein Teil des berechneten bGPG durch fehlende lohnrelevante Daten verursacht wird, also sozusagen ein Daten- bzw. Berechnungsfehler ist. Konkurrierende Analysen mit qualitativ besseren Daten kommen auf wesentlich kleinere Werte von ca. 2 - 3 %. So kleine Werte sind statistisch nicht mehr signifikant, gefährden also das feministische Narrativ von der Diskriminierung von Frauen bei den Löhnen.

Diese klaren Aussagen werden von Kreisen standhaft ignoriert, die ein vitales Interesse am Opferstatus von Frauen haben. Über die Gründe für dieses Ignorieren soll hier nicht spekuliert werden, diskurstechnisch gefährden diese alternativen Berechnungen jedenfalls den Opferstatus von Frauen. In dieser Lage muß feministischen Aktivisten eine Serie von Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamts zum GPG (Destatis (2013), Destatis (2014), Destatis (2015), Destatis (2016)) als Geschenk der Götter erschienen sein. Diese Pressemitteilungen erscheinen seit mehreren Jahren, auf der Internetseite des Bundesamts sind die letzten 4 Jahre abrufbar. Sie werden seit ihrem Erscheinen extensiv als Beleg für die These, das bGPG würde 7% betragen, zitiert, teilweise sogar von Personen, bei denen man zunächst keine feministische Indoktrination vermuten würde.

Wie kann also jemand, der unvoreingenommen ist, aus den Pressemitteilungen das 7%-Faktoid herauslesen?



Eine Aussage und ihr sofortiger Widerruf

Die Pressemitteilungen enthalten im Haupttext folgende Passage über das bGPG:
"... Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2010 pro Stunde 7 % weniger als Männer."
Die 2016er Pressemitteilung enthält unmittelbar anschließend einen Absatz mit folgendem Hinweis:
"Hier muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen."
Die älteren Pressemitteilungen enthalten nur den ersten Absatz, der zweite Absatz mit dem Hinweis auf die Obergrenze fehlt, man kann diese Informationen nur umständlich in den zitierten Quellen finden. Wir gehen i.f. von der 2016er Pressemitteilung aus.

Die beiden Absätze sind Aussagen der Form: 1. "Wir haben gerechnet und es kam x heraus.", 2. "Unsere Rechenverfahren sind fehlerhaft, ein korrektes Rechenverfahren würde weniger als x ergeben."

Nach Lesen der beiden Absätze steht ein Leser vor der Frage, was ihm die Pressemitteilung denn nun insgesamt sagen will. Einer ersten, sehr klaren und präzisen Aussage "bGPG = 7%" steht eine diffuse relativierende Aussage gegenüber. Es bleibt unklar, wie groß der Fehler ist, also ob er z.B. 0.1%, 1% oder 7% beträgt, ob das korrekte bGPG also womöglich 0% ist und ob die präzise erste Aussage substantiell falsch ist.

Wenn die Gesamtaussage nicht völlig inhaltsleer und unbrauchbar sein soll ("Das bGPG liegt irgendwo zwischen -2% und 10%"), kann man als Leser nur schlußfolgern, daß der Fehler nur pro forma erwähnt wird und relativ gering ist. Als Konsequenz kann man ihn somit in vereinfachenden Darstellungen komplett ignorieren. Diese Schlußfolgerung ist zwar falsch, aber bei den vorhandenen Formulierungen plausibel und eine naheliegende Erklärung, warum diese Pressemitteilungen so häufig kontrafaktisch als Beleg für die These zitiert werden, das bGPG würde 7% betragen.

Die implizite These, der Berechnungsfehler sei irrelevant, ist unhaltbar
Die implizite These, der Fehler bei der Berechnung des bGPG könne vernachlässigt werden, ist auf keinen Fall haltbar. Alleine schon die von Finke erwähnten frauentypischen Erwerbsunterbrechungen führen zu einer deutlichen Überschätzung der Berufserfahrung bei Frauen und zu einem erheblichen Fehler bei der Bereinigung des GPG. Hinzu kommen weitere, teilweise erhebliche Defizite hinsichtlich der Erfassung der Leistungsgruppen und der Ausbildungen, die geeignet sind, den Fehler weiter zu vergrößern. Es ist kaum vorstellbar, daß man diese Daten mit vertretbarem Aufwand und ausreichender Genauigkeit nacherfassen könnte.

Daher erscheinen alternative GPG-Analysen, z.B. die Hay-Analyse oder die Analyse des IW Köln, die auf ein bGPG von rund 2 % kommen, plausibler.

Zu dem Fazit, daß der größte Teil des GPG durch Einflußfaktoren wie Qualifikation und Arbeitsplatz­anforde­rungen erklärt werden, möglicherweise sogar das komplette GPG, kommt auch eine sehr umfangreiche Metastudie des U.S. Department of Labor. Die USA haben ebenfalls ein unbereinigtes GPG von ca. 23% und Arbeitsmärkte, die in etwa mit Deutschland vergleichbar sind.



Die "Methodischen Hinweise"

Am Ende der Pressemitteilungen finden sich unter der Überschrift "Methodische Hinweise" weitere Erläuterungen zum GPG, die fragwürdige bis direkt falsche Aussagen enthalten. Obwohl die "Methodischen Hinweise" jedes Jahr redaktionell leicht modifiziert wurden, sind die i.f. zitierten Falschaussagen in den letzten 4 Jahren wörtlich identisch vorhanden.
Aussagen über das unbereinigte GPG
Über das unbereinigte GPG erfährt man:
"Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind."
Dieser Satz ist bei näherem Hinsehen weitgehend sinnfrei und scheint nur dazu zu dienen, feministische Kampfbegriffe erwähnen zu können. "Unterschiedliche Zugangschancen" ist ein Kampfbegriff, der den etwas aus der Mode gekommenen Begriff "gläserne Decke" inzwischen oft ersetzt. Er arbeitet ausgesprochen hinterhältig mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs "(Zugangs-) Chance". Eine geringe Chance kann sowohl als Wahrscheinlichkeit als auch als unterstellter diskriminierender sozialer Wirkmechanismus verstanden werden (mehr zu dieser Begriffsverschiebung hier).

Die Zugangschancen zum relativ gut bezahlen Ingenieurberuf sind vergleichsweise schlecht, wenn man kein Ingenieurfach studiert hat. Die Anteile des unbereinigten GPG, die man zumindest statistisch auf mehr Ausbildungsinvestitionen und andere rationale Gründe zurückführen kann, werden hier mittels unheilschwangerer Andeutungen zu "schlechteren Zugangschancen" für Frauen umgedeutet, das ist pure Proganda.

"Schlechtere Zugangschancen" im Sinne diskriminierender sozialer Wirkmechanismen führen zu Verdienstunterschieden, denen keine Ausstattungsunterschiede gegenüber stehen, die also statistisch "nicht erklärt" werden können. Sie fallen, sofern existent, daher vor allem in das bereinigte GPG. Da das unbereinigte GPG alle bekannten und unbekannten Faktoren erfaßt, werden sie natürlich auch im unbereinigten GPG erfaßt, das ist trivial und nicht erwähnenswert. Die oben zitierte Aussage ist also wörtlich genommen korrekt, und zwar genauso korrekt und sinnlos wie die analoge Aussage "... wird der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch Menstruationsbeschwerden, allgemeine Dummheit und Faulheit, Risikoscheu usw. von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird."

Die sinnlose Erwähnung von statistisch irrelevanten bzw. unbewiesenen Ursachen für das GPG benutzt eine klassische Propagandatechnik: Implizit wird hierdurch die Hypothese aufgestellt und vom Leser auch so verstanden, es gäbe relevante diskriminierende Wirkmechanismen und sie hätte einen Effekt, der über dem statistischen Rauschen und der Rechenungenauigkeit der Schätzverfahren liegt.

Damit auch der Dümmste merkt, daß er (oder eher sie) den Denkfehler begehen soll, von einer Statistik auf eine Diskriminierung zu schlußfolgern, folgt am Ende noch ein Wink mit dem Zaunpfahl: "... [schlechtere Zugangschancen] ..., die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind." Es werden also noch weitere indirekt wirkende "Strukturen" postuliert. Möglich ist alles mögliche, was genau mit diesen unheilschwangeren Andeutungen gemeint ist, bleibt offen. Propagandatechnisch hat man es aber hinbekommen, die implizite, Angst und Emotionen erzeugende Aussage im Text unterzubringen, Frauen seien möglicherweise Opfer "benachteiligender Strukturen", also eine reine Vermutung.

Anzumerken zur Qualität der Argumentation und zum Eindruck, daß hier Fake News verbreitet werden, sind noch zwei Punkte:

  1. Statistiken können die Existenz sozialer Wirkmechanismen prinzipiell nicht beweisen. Korrelationen beweisen keine Kausalitäten bzw. Wirkmechanismen, das ist Erstsemesterlehrstoff in Soziologie.
  2. Der "Zugang zu Berufen" findet vor allem bei Stellenbesetzungen statt, der Begriff "schlechtere Zugangschancen" unterstellt, daß Frauen bei der Besetzung von Stellen unfair behandelt werden. Chancen­gerechtigkeit bei Stellenbeset­zungen ist ausschließlich ein Merkmal von Stellen­besetzungs­verfahren. Die Verdienststruktur­erhebung erfaßt aber nur Daten über existierende Beschäftigungs­verhält­nisse, nicht über Stellen­besetzungs­verfahren. Das Statistische Bundesamt verfügt somit aufgrund der VSE-Daten und deren Analyse über keinerlei eigene Erkenntnisse, ob die Verfahren chancengerecht sind. Die implizite These von den "schlechteren Zugangschancen von Frauen" und die wilden Spekulationen über "möglicherweise ... benachteiligende Strukturen" sind also keine Ergebnisse eigener statistischer Analysen, sondern nachgebetete, hochumstrittene feministische Propaganda.
Aussagen über das bereinigte GPG
Eine nochmalige Steigerung des Fake-Faktors bringt der nächste Satz über das bereinigte GPG, der nicht unzufällig sehr oft von feministischen Aktivisten zitiert wird:
"Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien."
Im Vergleich zur ähnlichen Aussage im Haupttext sind hier die Erwerbsbiografien dazugekommen. Die Aussage wird also dahingehend verschärft, daß angeblich im bGPG auch Unterschiede in den Erwerbsbiografien herausgerechnet werden. Gerade in diesem Bereich sind aber die Daten am unvollständigsten. Diese Aussage ist somit hochgradig irreführend und bei ihrer naheliegenden Interpretation sachlich falsch. Sie wird durch die direkt anschließend als Referenz angegebenen Quellen des Bundesamts widerlegt: STATmagazin-Beitrag "Frauenverdienste - Männerverdienste: Wie groß ist der Abstand wirklich?" In der Mitte dieser Webseite, die vermutlich nur ein Bruchteil der Leser der Pressemitteilung durcharbeitet, lesen wir:
"In diesem Zusammenhang sollte jedoch berücksichtigt werden, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausfallen würde, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie zum Beispiel das individuelle Verhalten in Lohnverhandlungen oder Erwerbsunterbrechungen. Eine detaillierte Erläuterung hierzu enthält der Bericht Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen."
In dem letzten zitierten Bericht (es handelt sich um Finke201010) ist von möglicherweise keine Rede mehr, sondern dort wird klipp und klar gesagt:
"... Der ermittelte Wert [des GPG] ist eine Obergrenze. Er wäre geringer ausgefallen, wenn der Berechnung weitere lohnrelevante Eigenschaften - vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen - zur Verfügung gestanden hätten."
Daß man mit den VSE-Daten das GPG nicht vollständig bereinigen kann, wird in der oben zitierten Aussage unterschlagen. Ein tatsächlich bereinigtes GPG kann mit den VSE-Daten gar nicht berechnet werden. Ein mit den VSE-Daten bereinigtes GPG von ca. 7% ist in Wirklichkeit großenteils ein Rechenfehler aufgrund fehlender Daten.


Fazit

Man kann nur rätseln, was sich das Statistische Bundesamt bei den Formulierungen in den Pressemitteilungen gedacht hat und warum es sich zum Komplizen von Desinformationskampagnen wie dem EPD macht. Einen Gefallen hat es sich damit nicht getan, der Vorfall ist geeignet, die Glaubwürdigkeit des Statistischen Bundesamts zu beschädigen. Für eine Institution, deren Anspruch mathematische Kompetenz und Präzision ist, ist es zudem äußerst peinlich, einen logischen Widerspruch zwischen einem Text für die Presse und den zitierten Detailunterlagen zu produzieren. Dort, wo das Bundesamt feministische Propaganda nachbetet, überschreitet es klar seine Kompetenzen.

Man kann allenfalls darüber spekulieren, ob die Öffentlichkeit bewußt desinformiert werden soll und wieviel Druck das BMFSFJ und andere feministische Machtzentren auf das Bundeamt ausgeübt haben, ideologisch nutzbare Pressemitteilungen zu produzieren. Ebenso darüber, ob es Zufall ist, daß die Pressemitteilungen in den letzten Jahren immer gerade 3 - 4 Tage vor dem EPD erschienen sind, also zu einem idealen Zeitpunkt, um sie für feministische Propaganda ausschlachten zu können.

Der nächste EPD findet übrigens am 18.03.2017 statt. Die nächste Pressemitteilung dürfte also ungefähr am 15.03.2017 erscheinen. Man darf gespannt sein, ob sie wieder die gleichen falschen bzw. irreführenden Aussagen enthält.




Nachtrag 14.03.2017
Am 14.03.2017 ist anläßlich des EPDs 2017 erneut die übliche Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts erschienen. Wie erwartet enthält sie praktisch alle Fake News und falsch interpretierbaren Aussageb der 2016er Version. Einige Beispiele:
  1. Die Überschrift lautet:
    Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären
    Korrekt hätte die Überschrift lauten müssen:
    Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden, soweit sie in den Destatis-Daten erfaßt sind, erklären. Wenn diese Daten vollständig wären, könnte man wahrscheinlich auch den Rest erklären.
  2. Weiter im Text:
    Danach kann das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds nicht durch die lohnrelevanten Merkmale erklärt werden.
    Richtig muß es heißen:
    Danach kann das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds nicht durch die in den Destatis-Daten erfaßten lohnrelevanten Merkmale erklärt werden. Sie können aber vermutlich durch nicht in den Destatis-Daten erfaßte lohnrelevante Merkmale erklärt werden.
  3. Die Aussage "bGPG = 7%" und ihr sofortiger Widerruf "bGPG ist kleiner als 7%" ist wie im Vorjahr vorhanden.
  4. Die methodischen Hinweise sind wörtlich identisch mit der 2016er Version, insb. die darin enthaltene feministische Propaganda.


Literatur

Die Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamts
Sonstige Quellen