Montag, 17. Oktober 2016

Die lex Schwesig: geschlechtergerechte Diskriminierung und Einstieg in den Genderpolizeistaat





Inhaltsübersicht

Einführung und Zusammenfassung

Die lex Schwesig, genauer gesagt das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern", wird politisch gehandelt als das große geschlechterpolitische Unterfangen der regierenden Koalition. Neben der Verschärfung des Sexualstrafrechts ist es sozusagen das Hauptœuvre von Frauenministerin - als solche wird sie auch von der Bundesregierung angesehen - Schwesig, daher auch der Name lex Schwesig.

Das GPG als Propagandainstrument und Pseudoproblem

Motiviert wird das Gesetz mit dem Gender Pay Gap (GPG) und politisch positioniert als geschlechterpolitische Maßnahme zur Bekämpfung der allgegenwärtigen finanziellen Diskriminierung der Frauen, die durch das GPG von ca. 22% - zumindest nach feministischer Logik - bewiesen ist. Alleine diese Positionierung bzw. diese Absichtserklärung sorgt fast automatisch für euphorischen Beifall aus dem feministischen Lager und bei der Gegenseite für den 1000. Versuch, über die Unstatistik GPG aufzuklären. Damit ist das Hauptziel des Gesetzes erreicht, nämlich die Medien mit feministischer Propaganda zu füllen und von seinem wirklichen Inhalt abzulenken.

Ein Teil der Ablenkung entsteht durch die Kompliziertheit der Gesetzgebung. Tatsächlich ist die lex Schwesig ein ganzes Bündel von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen, die sozusagen nur Steine in einem größeren Mosaik sind. Die Wirkung dieser Mosaiksteine, also die Änderung von Rechten und das mögliche Ausmaß der Anwendung dieser Rechte, werden weiter unten skizziert. Zunächst jedoch einige Thesen und Bewertungen zu dem Gesetz.

Thesen

  1. Das Gesetz ist teilweise verfassungswidrig, weil es Männer bzw. Frauen in relevanten Situationen aufgrund des Geschlechts ungleiche Rechte verleiht, also gesetzlich diskriminiert. Details dazu weiter unten.
  2. Die vielbeschworene Lohngerechtigkeitslücke, mit der das Gesetz propagandistisch vermarktet wird, ist nur Vorwand und reiner Populismus. Tatsächlich wird durch die neu eingeführten Diskriminierungen auch neue Lohnungerechtigkeit erzeugt.
  3. Das Gesetz dient angeblich der Reduktion des GPGs, tatsächlich kann es das GPG prinzipiell nicht wesentlich verändern, weil Wirkungen des Gesetzes nur marginalen Einfluß auf die Eingangsdaten bzw. Methoden haben, nach denen das GPG berechnet wird. Details dazu hier.
  4. Ein wirkliches Hauptziel des Gesetzes ist, auch kleine Unternehmen zu zwingen, faktisch einen Tarifvertrag anzuwenden, entweder indem sie sich einem existierenden Tarifvertrag anschließen oder indem sie faktisch einen hauseigenen Tarifvertrag entwickeln und relativ strikt anwenden. In diesem zu entwickelnden Tarif müssen die Gehälter nach einem starren Schema mit wenigen Eingangsparametern ausgerechnet werden, sie sind kaum noch frei aushandelbar. Das Ziel ist eine staatliche Kontrolle der firmeninternen Gehaltsstrukturen. Details dazu hier.
  5. Das Gesetz zwingt Unternehmen zu stalinistischen Formen der Selbstanzeige und damit dazu, feministischen Gesinnungsterror mitzutragen. Mehr dazu hier.
  6. Ein von außen kaum erkennbarer Effekt des Gesetzes, der aber ein geschlechterpolitisches Hauptziel sein dürfte, ist der Aufbau einer Genderpolizei in jedem Unternehmen, die ähnlich wie die Steuerfahndung Akteneinsicht hat und die faktisch erheblichen Einfluß auf die Vergütungen und deren Struktur nimmt. Frauenförderung soll in jedem Unternehmen Daseinszweck werden. Wegen der Komplexität der Regelungen wird man speziell geschultes Personal benötigen. Diese betriebsinterne Genderpolizei kann von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und damit indirekt vom BMFSFJ kontrolliert werden - die Intensität dieser Kontrolle bleibt abzuwarten, der Einstieg ist jedenfalls gelungen. Mehr dazu hier.


Entwürfe des Gesetzes

Der letzte allgemein bekannte Referentenentwurf des Gesetzes wurde im Dezember 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er wurde von Feministinnen begeistert, von Mittelständlern mit Entsetzen aufgenommen. Lesenswerte Stellungnahmen stammen von diversen Arbeitgeberberbänden, z.B. vom Mittelstandsverbund. Diese beklagen vor allem die exzessive, kostspielige Bürokratie und den enormen Machtzuwachs von Betriebsräten.

Seit Dezember 2015 scheint kein neuer Entwurf des Gesetzes veröffentlicht worden zu sein, sondern es wurde nur wiederholt über die Richtlinien diskutiert, wie sich der Entwurf ändern solle. Die Koalition hat am 06.10.2016 einige Eckpunkte abschließend beschlossen, die in darauffolgenden Presseartikeln vermutlich nur teilweise wiedergegeben wurden. Eine Beschlußvorlage für den Bundestag ist demnächst zu erwarten.

Insofern ist also derzeit nicht 100% klar, was im finalen Gesetzentwurf stehen wird, allerdings dürften sich die meisten Merkmale gegenüber dem Referentenentwurf nicht mehr wesentlich ändern.

Bewußte Unschärfen

Das Gesetz arbeitet an zentralen Stellen mit Begriffen, die im allgemeinen Sprachgebrauch sehr unbestimmt sind, in der Juristerei hingegen durch ein Dickicht von anderen Gesetzen relativ genau bestimmt sein können. Als juristischer Laie ist man weitgehend überfordert zu beurteilen, ob und inwieweit dies zutrifft. Beispielsweise müssen laut dem Entwurf die "Differenzierungskriterien [für Lohnunterschiede] diskriminierungsfrei gewichtet" und "insgesamt nachvollziehbar und durchschaubar sein". Was dies in der Praxis genau bedeutet (speziell für mathematisch hochunbegabte Feministinnen), ist ziemlich unklar. Beispielsweise wird im Referentenentwurf in der Begründung auf S. 39 das Entgeltgleichheitsgebot an folgendem Beispiel erläutert:
Wird eine Arbeit nach Akkord bezahlt, muss das Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit auf Basis einer Maßeinheit festgesetzt werden, die geeignet ist, weiblichen und männlichen Beschäftigten eine gleich hohe Gesamtvergütung zu gewährleisten.
D.h. sofern es zwischen Männern und Frauen typische Leistungsunterschiede gibt, müssen diese eingeebnet werden, das Prinzip des leistungsbezogenen Akkordlohns würde damit sinnlos. In diesem und ähnlichen Fällen wird erst später durch Gerichtsentscheidungen bzw. ministerielle Erlasse fallweise entschieden werden, was der Gesetzestext bedeutet. Diese Verschleierung der Auswirkungen des Gesetzes sabotiert letztlich die politische Debatte über das Gesetz und hebelt die parlamentarische Kontrolle der Gesetzgebung aus, denn auch von den Abgeordneten versteht vermutlich fast niemand, worüber er da gerade abstimmt. Diese feministische Verschleierungsstrategie wurde analog erfolgreich beim neuen Sexualstrafrecht angewandt, Bundesrichter Fischer kommentierte dies wie folgt:
Und in der Wirklichkeit [der Gesetzesauslegung] wird sich schon auch wieder der "praktikable" und "lebensnahe" Weg herausmendeln. Das ist das Ziel und die Philosophie dieser Art von Gesetzen: Erstmal ALLES strafbar machen, und dann "pragmatisch" (und willkürlich) rausfiltern, was man tatsächlich verfolgt. "Alles halb so schlimm", denkt der Bürger, und rutscht Zentimeter für Zentimeter in den Polizeistaat.


"Geschlechtergerechte" Diskriminierung

Die lex Schwesig verleiht (in § 10 "Individueller Auskunftsanspruch") in bestimmten Fällen ein Recht auf Auskunft über die typischen Gehälter von Mitarbeitern des anderen Geschlechts, die "die gleiche Tätigkeit oder eine gleichwertige Tätigkeit" ausüben. Der Begriff "gleichwertige Tätigkeit" wird über ein Dickicht von Regelungen definiert, die hier keine Rolle spielen. Bei gleichwertigen Tätigkeiten besteht der Auskunftsanspruch nur dann, wenn diese Tätigkeiten überwiegend (zu mehr als 60%) von Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt werden. Aufbauend auf der Auskunft kann ein Anspruch auf Zahlung eines höheren Lohns entstehen. Beispiel:
Frau F1 vermutet, die Männer M2 bis M6, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben, seien besser bezahlt als sie. Sie kann Auskunft über deren typischen Lohn (Median der Monatsgehälter) verlangen und hat ggf. das Recht auf entsprechende Anhebung des eigenen Lohns.
Ein Mann M1, der in der gleichen Situation den gleichen Verdacht gegenüber den Männern M2 bis M6 hat, hat kein Recht auf Auskunft. Selbst dann, wenn Kollegin F1 diese Auskunft für ihn einholen würde, hätte er aufgrund dieses Gesetzes kein Recht auf Lohnanhebung. Unsere Frau F1 und unser Mann M1 haben also aufgrund ihres Geschlechts verschiedene Rechte.

Im obigen Beispiel wird unser bedauernswerter Mann M1 rechtlich eindeutig diskriminiert. Das Beispiel funktioniert analog mit vertauschten Rollen, da das Gesetz geschlechtsneutral formuliert ist. Unser Mann M1 kann Auskunft über den Durchschnittslohn der weiblichen Kollegen F2 bis F6, die die gleiche Tätigkeit oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben, verlangen und hat ggf. Recht auf eine Lohnerhöhung. Diesmal hat Frau F1 beide Rechte nicht, in diesem Fall wird also die Frau diskriminiert.

Unser feministischer Gesetzgeber geht natürlich davon aus, daß dieses Gesetz weit überwiegend Frauen Vorteile verschafft, sich also empirisch gesehen keineswegs geschlechtsneutral auswirkt, obwohl pro forma geschlechtsneutral formuliert. Die paar Frauen, die hier diskriminiert werden, werden als Kollateralschaden inkauf genommen, um deutlich mehr Männer diskriminieren zu können.

Symmetrische Diskriminierung

Man könnte hier nun argumentieren, die beiden Diskriminierungen würden sich gegenseitig aufheben, es handele sich sozusagen um "geschlechtergerechte Diskriminierungen". Nach der gleichen perversen Logik ist es in Ordnung, männlichen Dieben, die Frauen bestehlen, die Hände abzuhacken, wenn man auch weiblichen Dieben, die Männer bestehlen, die Hände abhackt. Dieses Denken von Kollektiven als Rechtssubjekten und Aufrechnen von Unrecht zwischen Kollektiven analog zum Prinzip der Sippenhaft ist zwar Grundbestandteil der feministischen Rechtsphilosophie, es ist aber steinzeitlich und glücklicherweise bisher mit unserer Verfassung unvereinbar. Die geschlechtergerechte "symmetrische" Diskriminierung von Frauen und Männern ist verfassungswidrig.

Man kann auch linguistisch argumentieren, daß das Gesetz nicht geschlechtsneutral formuliert ist. Im Gesetz, §3, Absatz (1), kommen in der Formulierung "einem Beschäftigten des anderen Geschlechts" zwar die Worte "Mann" und "Frau" nicht vor. Diese Worte sind nur redaktionell ersetzt durch den Begriff "Person anderen Geschlechts". Die Bedeutung von "Person anderen Geschlechts" hängt vom eigenen Geschlecht ab, das Gesetz verleiht daher geschlechtsabhängig Rechte. Die konkreten Rechte sind, wie die obigen Beispiele zeigen, für Männer und Frauen deutlich verschieden.

Schwesigs Populismus und Täuschung der Öffentlichkeit

Laut Menkens (2016) rechtfertigt Schwesig das Gesetz folgendermaßen:
"Das Gesetz beruht auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichstellung zwischen Mann und Frau."
Diese Äußerung ist an Dummdreistigkeit kaum noch zu überbieten. Im Kern ist dies die klassische feministische Gleichstellungslüge. In unserer Verfassung kommt das Wort "Gleichstellung" nicht vor. Es gibt einen verfassungsrechtlichen Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung, und zwar in GG Art. 3(1): "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz der sozialen Gleichstellung oder der Durchschnittslohngleichstellung, wie Frau Schwesig hier suggeriert. Diese hinterhältige, verlogene Begriffsverschiebung ist Populismus der übelsten Sorte.

Ganz im Gegenteil soll GG Art. 3 den Bürger vor Gesetzgebern schützen, die wie z.B. Frau Schwesig Gesetze erlassen, welche willkürlich abhängig vom Geschlecht unterschiedliche Recht oder Pflichten erteilen.

Lohngerechtigkeit als Pseudoargument

Wenn man das propagandistisch hervorgehobene Argument der Lohngerechtigkeit ernst gemeint hätte, hätte man das Gesetz so gestaltet, daß man Personen beliebigen Geschlechts als Referenz benutzt kann. Warum sollen willkürliche Löhne in einer reinen Frauenbelegschaft oder einer reinen Männerbelegschaft toleriert werden, in einer gemischten Belegschaft aber in bestimmten Fällen nicht? Das eigentlich verblüffende an diesem Verfassungsbruch ist also, daß man ihn kinderleicht vermeiden könnte, indem man beliebige Vergleichsgruppen zuläßt. Das Argument "Lohngerechtigkeit" kann daher nicht ehrlich gemeint sein, es ist nur vorgeschoben. Es dient allenfalls dazu, implizit mit viel medialer Unterstützung der feministischen Presse zu behaupten, es gäbe bisher keine Lohngerechtigkeit.

Diese implizite Behauptung einer Lohngerechtigkeitslücke stellt die Realität auf den Kopf, das ist Linkspopulismus in Reinform. Nach Haufe (2016) und Hensche (2016) kennt die deutsche Rechtsordnung zwar keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf "gleichen Lohn für gleiche Arbeit". Es gilt aber der "Arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz", der willkürliche Benachteiligungen durch den Arbeitgeber verbietet, willkürliche Begünstigungen im Einzelfall aber erlaubt. Bezugspunkt ist hierbei ein "üblicher" bzw. in den meisten Fällen gezahlter Lohn. Dieser Rechtsanspruch ist zwar in solchen Fällen, in denen man keine Informationen über die Gehälter anderer Mitarbeiter hat, schwer durchsetzbar, aber nichtsdestotrotz vorhanden, und er wird auch in der Praxis umgesetzt.

Die lex Schwesig verschafft also in erster Linie einen Auskunftsanspruch. Durch diesen wird der längst vorhandene arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in den Fällen, wo Löhne anderer Mitarbeiter nicht bekannt sind, besser durchsetzbar. Dabei bleibt abzuwarten, in wieviel Prozent der Auskünfte eine Lohndiskriminierung festgestellt wird - ein ähnliches Gesetz in Österreich führte nur bei einem Drittel betroffenen Unternehmen zu statistisch nicht erklärbaren Differenzen der Gehaltsstruktur bei Frauen und Männern; diese Differenzen können aber i.a. nicht auf illegale Schlechterstellungen zurückgeführt werden.

Inwieweit der Referentenentwurf außerdem ein Anrecht auf einen höheren Lohn verleiht, der über das hinausgeht, was sowieso schon jetzt auf Basis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangt werden kann, ist wegen der unklaren Formulierung des Gesetzes schwer einzuschätzen.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist geschlechtsneutral, die lex Schwesig ist es nicht. Die rechtlose Lage unterbezahlter Frauen, um nicht zu sagen die "Schutzlücke für Frauen", die für die Begründung des Gesetzes immer wieder bemüht wird, ist weitgehend ein Phantasieprodukt. Deshalb ist auch kaum vorstellbar, daß das Gesetz eine signifikante Wirkung entfaltet (s. z.B. Daemon (2016) und Kirschner (2016)). Wichtiger war vermutlich, einen Vorwand zu haben, jahrelang das Opferabo von Frauen medial beschwören zu können.



Die lex Schwesig kann das GPG nicht wesentlich verändern

Die Schwesig wird immer wieder als Mittel gegen das GPG angepriesen, und seine enormen Folgekosten werden mit "gesamtgesellschaftlichen Gewinnen" durch das reduzierte GPG entschuldigt. Die lex Schwesig kann das GPG aber aus zwei Gründen gar nicht wesentlich verändern:

Erstens ist die Schlußfolgerung, ein positives GPG würde eine Diskriminierung anzeigen, ein massiver Denkfehler, der vielfach widerlegt worden ist. Diese Schlußfolgerung ist unhaltbar und das Ergebnis, die Lohnbenachteiligung von Frauen bei gleicher Arbeit, existiert in der Realität nicht in relevantem Umfang. Deswegen kann sie auch nicht behoben werden.

Im Zusammenhang mit dieser falschen Schlußfolgerung steht die falsche Interpretation der statistischen Lohndifferenzen. Die häufig angeführten unbereinigten GPGs von ca. 22% werden zu recht als Unstatistik bezeichnet und haben keinerlei Aussagekraft. Die alternativ angeführten bereinigten GPGs von ca. 7% werden mathematisch falsch interpretiert: sie sind weitgehend Folge fehlender Daten, also sozusagen Rechenfehler. Diese falsche Schlußfolgerung und die fehlerhafte Interpretation der bereinigten GPGs dokumentieren allenfalls mathematische Inkompetenz.

Zweitens kann das Gesetz das GPG auch deshalb nicht beseitigen oder wesentlich verringern, weil die Maßnahmen, die das Gesetz erzwingt, nur einen marginalen Einfluß auf die Datenbasis haben, mit der das GPG berechnet wird. Die wichtigste Datenbasis ist die Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamts. Die Probleme sind nun:

  1. Die von der lex Schwesig betroffenen Unternehmen stellen nur einen kleinen Teil der Arbeitsverhältnisse dieser Datenbasis dar, grob geschätzt ein Drittel. Insb. die großen Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen haben längst Tarife, die eine Lohndiskriminierung ausschließen und bei denen die lex Schwesig keinen Effekt hat..
  2. Die VSE benutzt einen bundesweit einheitlichen Katalog lohnrelevanter Merkmale. Dieser Merkmalskatalog muß vergleichsweise einfach bleiben und kann nicht alle vergütungsrelevanten Detailmerkmale aus allen branchenspezifischen Tarifverträgen enthalten. Insb. fehlen auch dienstliche Beurteilungen und Informationen über die tatsächlich erbrachte Leistung. Mehrere lohnrelevante Merkmale sind also nicht enthalten. Das bereinigte GPG ist daher nicht wirklich bereinigt, sondern Ergebnis fehlender Daten.

    An diesen kaum behebbaren Defiziten der VSE-Datenbasis kann sich durch die lex Schwesig nichts ändern. Es ist ferner davon auszugehen, daß die Unternehmen, die die Diskriminierungsfreiheit ihrer Löhne nachweisen müssen, mit weiteren Merkmalen, die in ihrer Branche bzw. für die dort vorkommenden Tätigkeiten vergütungsrelevant sind, arbeiten werden. Diese Merkmale können erst recht nicht in die VSE-Datenbasis einfließen.

Die propagandistische Aussage, die lex Schwesig würde das GPG beseitigen oder wesentlich verringern, ist eine glatte Lüge.


Der versteckte Zwang zum Tarifvertrag

Das immer wieder zitierte GPG wird vom Statistischen Bundesamt mittels einer multifaktoriellen Analyse der VSE-Datenbasis berechnet, der sog. Oaxaca-Blinder-Zerlegung. Dieses komplexe Verfahren schätzt vereinfacht gesagt die differenzierende Wirkung der einzelnen in der Datenbasis erfaßten Merkmale und kommt so auf einen Rest, der mit den vorhandenen Daten "nicht erklärt" werden kann.

Naheliegend wäre es nun, von den einzelnen Unternehmen zu verlangen, dieses Verfahren analog anzuwenden. Wenn der "unerklärte" Rest 0 beträgt (oder im Rahmen des statistischen Rauschens bleibt), wäre das Unternehmen freigesprochen. Das Verfahren hat aber bei kleinen Datenmengen einen viel zu hohen Schätzfehler und aus feministischer Sicht den Nachteil, nur global für das ganze Unternehmen ein bereinigtes GPG von z.B. 4 % zu berechnen. D.h. das Unternehmen müßte jetzt, um das GPG auf Null zu senken, den Frauen durchschnittlich 4 % mehr zahlen, wobei diese Mehrzahlung nach eigenem Gutdünken auf die Frauen verteilt sein könnte. So viel unternehmerische Freiheit entspricht natürlich nicht den Vorstellungen des BMFSFJ.

An dieser Stelle findet nun in der Gesetzesbegründung kommentarlos ein gigantischer argumentativer Sprung (oder Fadenriß) statt: Die zentrale Begründung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs, das GPG - also eine statistische Analyse einer ganzen Population durch das Statistische Bundesamt - wird einfach vergessen. Aus dem Nichts taucht als Lösung des Problems eine hochkomplexe Vorschrift auf, die die Unternehmen praktisch zur Formulierung eines Tarifvertrags verpflichtet, mit dem man jedes einzelne Gehalt individuell auf "Korrektheit" überprüfen kann.

Ob und inwieweit diese Vorschrift geeignet ist, das gesamtgesellschaftliche oder auch nur firmenspezifische GPG zu reduzieren (und ob das überhaupt beabsichtigt wird), ist völlig unklar. Zwischen dem vorgeschobenen gesellschaftlichen Problem "GPG" und seiner Lösung durch die Bürokratie, die die lex Schwesig vorschreibt, besteht kein erkennbarer Zusammenhang, zumindest mathematisch betrachtet. Es werden sicherheitshalber auch keine mathematischen Schätzungen abgegeben, um welchen Betrag sich das GPG voraussichtlich reduzieren wird.

Das Versteckspiel

Dieser eigentliche Zweck des Gesetzes, auch kleinere Unternehmen zur Festlegung und Einhaltung eines detaillierten, veröffentlichten Tarifvertrags zu zwingen, wird im übrigen gut versteckt. Statt von Tarifvertrag redet das Gesetz in § 14ff von "Entgeltregelungen" oder "im Betrieb gezahlten Entgeltbestandteilen" oder einem "Entgeltsystem".

§ 14 ist mit "Allgemeine Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren" überschrieben - dies ist eine rhetorische Täuschung, denn es werden nicht nur Anforderungen an das Prüfverfahren, sondern vor allem Anforderungen an das Entgeltsystem formuliert, das positiv geprüft werden kann. Insb. legt § 14 in 1.c) fest, daß "die verschiedenen im Betrieb gezahlten Entgeltbestandteile" separat prüfbar sein müssen. § 15 wird noch konkreter: "die Bestandsaufnahme .. [muß die] .. aktuell verwendeten Verfahren zur Arbeitsbewertung, die Entgeltregelungen ..., die Verfahren zur Vergabe der Entgeltbestandteile" dokumentieren, und zwar so detailliert, daß "eine vertiefende Überprüfung mittels zusätzlicher statistischer Auswertungen" möglich ist. Derartig detaillierte Entgeltregelungen nennt man normalerweise Tarifvertrag.

Noch einen Schritt weiter geht das Versteckspiel in § 13. Dieser legt fest, daß die betrieblichen Prüfverfahren - und damit auch die Struktur der impliziten Tarifverträge - von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert werden müssen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist aufgrund von Abschnitt 6 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingerichtet worden. Nach § 26 (1) AGG ernennt die Bundesministerin oder der Bundesminister für FSFJ, derzeit also Frau Schwesig, die Leiterin der ADS, kann die Position also mit einer ideologisch zuverlässigen Frau besetzen (theoretisch könnte auch ein Mann Leiter werden, zufällig waren die beiden bisherigen Leiter weiblich) oder auch bei nächster Gelegenheit (jeweils bei der Bildung eines neuen Bundestages) feuern. Diese Erfahrung machte die erste Leiterin, die zu wenig feministischen Ehrgeiz entwickelte.

Die neue Leitung hat verstanden, wo der Hammer hängt, die veröffentlichte Wahrnehmung der Geschlechterdebatte durch die ADS ist identisch mit gängigen feministischen Glaubensbekenntnissen. Beim Thema Entgeltgleichheit läßt die ADS wenig Zweifel daran, daß diese mit dem Verfahren "eg-check.de" zu messen ist.

eg-check.de ist wiederum ein Prüfverfahren und eine zugehörige Software, die wesentlich von der Hans-Böckler-Stiftung gestaltet wurde und die auf 145 Seiten detaillierte Vorschriften macht, wie die impliziten Tarifverträge auszusehen haben. Diese Beschreibung ist einige Jahre alt, ob sie noch aktuell ist, war durch Internetrecherchen nicht herauszufinden.

Zusammengefaßt: Der Sinn und die tatsächliche Wirkung des Entgeltgleichstellungsgesetzes ist aus dem Gesetzestext nicht ersichtlich, sondern wird erst (nach stundenlangem Suchen) klar, wenn man eine untergeordnete Behörde und deren Meinung bzw. ideologische Voreingenommenheit kennt. Diese Behörde delegiert nämlich die Bestimmung des wesentlicher Anteile des Regelungsgehalts des Gesetzes an eine gewerkschaftliche Stiftung und macht diese damit zum faktischen (Mit-) Gesetzgeber.

Die im Gesetzestext verbliebenen Formulierungen sind unklare Allgemeinfloskeln, die wesentliche Auswirkungen des Gesetzes verschleiern. Die parlamentarische Debatte um das Gesetz wird damit weitgehend entkernt, Parlament und politische Öffentlichkeit werden für dumm verkauft.

Aufgrund des ausgiebigen Versteckspiels wird die zentrale Rolle des EG-Checks in der politischen Debatte weitgehend übersehen; den Arbeitgebern ist sie natürlich nicht entgangen (s. Kommentar zum EG-Check, S.3 in BDA (2013)).

Aufbau einer Genderfahndung in den Unternehmen

Im Referentenentwurf wird das Gesetz als alternativlos bezeichnet ("C. Alternativen - Keine.") und der Abschnitt "E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft" ist leer. Medial bejubelt wird das Gesetz damit, von diesem "Sieg über die Lohnlücke" würden "mehr als 14 Millionen Beschäftigte" profitieren. Ob jeder einzelne direkt und unmittelbar profitieren wird, ist zu bezweifeln, sicher ist nur, daß jeder einzelne administrativ behandelt werden muß.

Wenn wir den administrativen Aufwand mit 10 Minuten pro Beschäftigtem und Jahr ansetzen - angesichts des Detaillierungsgrads der geforderten Tarifverträge und der daraus folgenden umfangreichen Datenerhebungen und -Auswertungen eine durchaus optimistische Schätzung - kommt man auf eine Vollzeitstelle für "Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft" pro ca. 10.000 Beschäftigte. Insgesamt kommt man auf über 1.000 neue Stellen. Da diese Tätigkeit außerdem eine sehr spezielle Qualifikation erfordert, entsteht praktisch ein neuer Berufsstand. Wegen der Ähnlichkeit zur Steuerfahndung kann man ihn "Genderfahndung" oder "Genderpolizei" nennen, wobei wie üblich das geschlechtsneutrale Etikett "Gender" im Sinne von einseitiger Frauenförderung zu verstehen ist.

Die Tätigkeit der Genderfahnder überlappt deutlich mit der Tätigkeit von Personalabteilungen und eventuell vorhandenen Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten sowie Compliance-Stabsstellen. Daher wird man diese Tätigkeiten vermutlich oft personell zusammenlegen. D.h. es wird nicht 1.000 Vollzeit-Genderfahnder geben, sondern viele tausend Teilzeit-Genderfahnder (vermutlich zu 90% weiblich), sozusagen die Blockwarte der Antidiskriminierungsstelle. Diese werden qua Gesetz zu Multiplikatoren der im Gesetz tief eingravierten feministischen Weltsicht, wonach Frauen überall im Berufsleben diskriminiert werden.

Unklar ist, ob die Antidiskriminierungsstelle auch für die firmeninternen Personen, die die betrieblichen Prüfverfahren durchführen, eine Zertifizierung verlangen wird, z.B. eine erfolgreiche vorherige "feministische Schulung". Da § 13 die betrieblichen Prüfverfahren in ihrer Gesamtheit unter die Kontrolle der Antidiskriminierungsstelle stellt und deren Ermessensspielraum kaum begrenzt, erscheint eine Kontrolle der firmeninternen Personen ohne weiteres möglich.



Gesinnungsterror nach stalinistischer Art

Für Religionen und hegemoniale Ideologien, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Radikalisierung befinden, ist es typisch, von ihren Mitgliedern zu erwarten, Selbstkritik zu üben, öffentliche Schuldbekenntnisse bzw. Beichten abzulegen und sich dementsprechend selber zu bestrafen. Zu den bekanntesten Beispiele zählen das stalinistische Prinzip Kritik und Selbstkritik und die christliche Selbstkasteiung.

Diese ideologisch bewährten gesinnungsdiktatorischen Prinzipien von Selbstanklage, öffentlichen Selbstdemütigung und Selbstverurteilung sind zentrale Bestandteile der lex Schwesig. Während die öffentliche Diskussion fast nur die Prüfung der Entgeltgerechtigkeit im Einzelfall auf Antrag aufgrund des Auskunftsrechts wahrnimmt, verpflichtet Abschnitt 3 "Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit" die Unternehmen

  • zur Selbstkritik in Form von regelmäßig flächendeckenden betrieblichen Prüfverfahren, in denen nach Verstößen gegen den Willen des Gesetzgebers zu suchen ist,
  • zur öffentlichen Selbstdemütigung durch betriebsinterne Veröffentlichung des Ergebnisberichtes durch Aushang (§ 16(5)4) und
  • natürlich zur Buße durch unverzüglich Beseitigung der Entgeltbenachteiligungen, vulgo Lohnanhebungen (§ 18).
Das medial im Vordergrund stehende Recht, auf Antrag Auskunft über die Gehälter anderer Mitarbeiter zu erhalten, ist praktisch überflüssig, denn das Unternehmen muß für jeden Mitarbeiter regelmäßig sozusagen virtuell einen solchen Antrag stellen und ihm das Ergebnis und ggf. die passend Gehaltserhöhung von sich aus mitteilen.

Steuerhinterziehung geht einfacher als Entgeltgleichheitsverbrechen. Die Steuerfahndung muß selber nach versehentlichen Irrtümern suchen, und wenn man erwischt wird, bleibt es vertraulich. In manchen Bereichen unseres Rechtssystems gibt es sogar ein Aussageverweigerungsrecht, das diametral entgegengesetzt zu einer Selbstanklagepflicht ist und das oft als zentrales Wesensmerkmal eines Rechtsstaates angesehen wird.

Psychologisch bzw. propagandistisch gesehen ist vor allem die öffentliche Selbstdemütigung wichtig. Sogar dann, wenn die Suche nach einem GPG erfolglos war, trägt das veröffentlichte Statement "die Suche nach einem GPG war erfolglos" die implizite Botschaft, daß es das GPG ein überall vorhandenes Übel ist, das gesellschaftlich so gravierend ist, daß man auch in diesem Unternehmen Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um es auszumerzen. Man könnte die Unternehmen zusätzlich verpflichten, in ganzseitigen Zeitungsanzeigen Beispiele zu publizieren, daß der Feminismus auch gut für die Männer ist.

Ob und inwieweit es verfassungswidrig ist, Unternehmen zu zwingen, faktisch Werbung für eine totalitäre Ideologie zu machen, ist schwer zu beurteilen. Wenn man 3 Juristen zu einem Problem fragt, bekommt man wenigstens 4 Meinungen zu hören, das dürfte auch hier so sein.



Fazit

Daß für gleiche Arbeit der gleiche Lohn gezahlt werden sollte, ist von weitem betrachtet vernünftig, alleine um des sozialen Friedens willen. Von nahem betrachtet ist dieses sinnvolle Ziel nicht perfekt operationalisierbar. Das Kernproblem ist der Begriff "gleiche Arbeit", der Aspekte wie Arbeitsaufgabe, tatsächliche Arbeitsleistung u.a. umfaßt und der ignoriert, daß Löhne genau wie andere Preise durch Angebot und Nachfrage entstehen. Das beste Indiz für die Schwierigkeit, einen gerechten Lohn zu finden, ist die Komplexität existierender Tarifverträge, die man auch als ausufernden Perfektionismus bewerten kann. Die Tarifverträge sind übrigens geschlechtsneutral, das Thema Lohngerechtigkeit hat praktisch nichts mit der Geschlechterdebatte zu tun, auch wenn die feministische Propaganda anderes suggeriert.

Die lex Schwesig, seine publizistische Vorbereitung, seine derzeitige Anpreisung und in gewisser Weise sogar das Gesetz selber, ist purer (Links-) Populismus. Die faktenwidrige Darstellung und Interpretation des GPGs als "Lohnlücke" oder "Gerechtigkeitslücke" dient zum Aufbau eines Feindbilds und zur Verdummung und Irreführung der Öffentlichkeit, namentlich der Frauen. Es ist klassische Hetzpropaganda. Soziale Probleme sind sozial konstruiert, der GPG-Populismus ist ein Musterbeispiel dafür. Das Gerücht, BMFSFJ sei in Wirklichkeit Abkürzung von "Ministerium für Fake-Statistiken und Feministische Justiz", wird wieder einmal eindrucksvoll bestätigt.

Verlogen ist auch der Eindruck, dieses Gesetz könnte das angebliche Problem lösen - das geht prinzipiell nicht, der Nutzeffekt geht mit hoher Sicherheit im statistischen Rauschen unter. Das ist auch gut so, zumindest für Frau Schwesig und Co., denn andernfalls würde man arbeitslos. Die feministische Infrastruktur will wachsen, nicht schrumpfen, und sie will immer mehr Machtmittel bekommen, sie muß daher alles daran setzen, die wahrgenommenen Probleme zu vergrößern.

Eine auffällige Ähnlichkeit zum kürzlich verschärften Sexualstrafrecht ist die erfolgreiche Ablenkung von den tatsächlichen Problemen, die das Gesetz schafft, hier speziell den enormen Bürokratiekosten für die Unternehmen und der Rechtsunsicherheit. Das oben geschilderte trickreiche Versteckspiel, das wesentliche Aspekte des Gesetzes um mehrere Ecken herum an ein Gewerkschaftsinstitut auslagert und unsichtbar macht, und die bewußte Irreführung der Öffentlichkeit durch Pseudoargumente dürften entscheidende Gründe für den großen politischen Erfolg für Schwesig und unseren hegemonialen Feminismus sein.

"Alles halb so schlimm", denkt der Bürger, und rutscht Zentimeter für Zentimeter in den Genderpolizeistaat.



Literatur

Referentenentwurf vom 09.12.2015

Stellungnahmen von Arbeitsrechtlern

Stellungnahmen von Arbeitgebern

Pressekommentare


Freitag, 30. September 2016

Ada Lovelace - eine große Lüge?





Inhaltsübersicht

Einleitung und Zusammenfassung

Ada Lovelace ist eine der bekanntesten feministischen Kultfiguren bzw. Mythen. Die Google-Suche "Ada+Lovelace" liefert rund 500.000 Treffer. Schon auf der Trefferliste wird eine Personenbeschreibung eingeblendet, wo man lernt, sie sei "eine Mathematikerin" und habe "als Erste ein komplexes Programm" veröffentlicht. Die deutsche Wikipedia macht fast die gleichen Angaben und präzisiert: "Das Programm nahm wesentliche Aspekte späterer Programmiersprachen wie etwa das Unterprogramm oder die Verzweigung vorweg." Auf frauen-informatik-geschichte.de erfahren wir "Sie entwarf Konzepte zur Programmierung einer mechanischen Maschine". einstieg-informatik.de behauptet, die "Computerpionierin [!] Ada Lovelace beschrieb die grundlegenden Konzepte der Computerprogrammierung [!] und die Bausteine, die in jeder [!] Computersprache benötigt werden." Wirklich beachtlich, aber Frauen können eben alles.

Leider ist keine einzige der vorstehenden Aussagen über Ada Lovelace wahr. Manche sind frei erfundener Unfug, manche könnte man irgendwie retten, indem man "Es gibt plausible Hinweise, aber keinen Beweis, daß ..." davor schreibt, manche sind geschickte (oder wahlweise hinterhältige) rhetorische Tricks. Ada Lovelace war interessiert an Mathematik, ob sie mehr als Abiturniveau erreichte, ist umstritten und nicht erwiesen. Sie hat kein einziges Programmiersprachenkonzept erfunden, sie hat genau ein Programm geschrieben, das war aber nicht das erste. Sie war kein Computerpionier. Man kann sie als engagierten und erfolgreichen Wissenschaftsreporter bezeichnen (das ist als Kompliment gemeint), der dem Publikum eine geniale Erfindung, die Analytical Engine von von Charles Babbage, beschrieb.

Nun sind groß angelegte Geschichtsfälschungen (um nicht zu sagen Geschichtsrevisionismus) bzw. "große Lügen" guter Brauch im Feminismus. Den Begriff "Patriarchat" kann man als eine einzige gigantische Geschichtsfälschung bewerten. Beim Thema Hexenverbrennungen hatten die Geschichtsfälschungen signifikante Ausmaße, und die gefälschten Angaben waren lange Zeit wesentlich für das feministische Selbstverständnis. Ein weiteres Beispiel sind die angeblich von den Nazis verfolgten Lesben. Ist die Darstellung von Ada Lovelace eine weitere große Lüge?

Man spricht von einer "großen Lüge", wenn Desinformation flächendeckend verbreitet ist, wenn die korrekten Informationen kaum noch eine Chance haben, wahrgenommen zu werden, wenn zumindest teilweise Maßnahmen erkennbar sind, die Öffentlichkeit zu täuschen, wenn ggf. die Benutzung der korrekte Informationen aktiv unterdrückt wird. Der Begriff "große Lüge" stammt aus dem Nationalsozialismus und wird deshalb manchmal damit verbunden, daß eine große Lüge nur bei der Vorbereitung bestialischer Verbrechen geplant und umgesetzt wird. Dies ist hier explizit nicht gemeint, ob die Aussagen über Ada Lovelace stimmen oder nicht, ist materiell ziemlich unwichtig. Man könnte auch den weniger bekannten Begriff Woozle-Effekt verwenden, der aber mehr auf unbedachtes Zitieren zielt: Wenn alle zugänglichen Quellen konsistent die gleiche Unwahrheit berichten, wird die Unwahrheit - oft noch inhaltlich gesteigert - im Brustton der Überzeugung weitergegeben.

Viele große Lügen haben den Nachteil, Aussagen über große Zeiträume und große Personengruppen zu machen, also über unübersichtliche Themen. Der Fall Ada Lovelace hat den Vorteil, relativ überschaubar und hinreichend präzise untersuchbar zu sein. Der Fall Ada Lovelace ist trotzdem eine Lehrstunde dahingehend, wie schwer es ist, geschichtliche Vorgänge angemessen zu beschreiben und zu verstehen, und wie leicht man aufgrund erster Eindrücke und ohne Hintergrundwissen zu völligen Fehlurteilen kommen kann. Die Lügen im Fall Ada Lovelace kann man daher auch nur verstehen, wenn man sich Zeit nimmt und sich die Themen und Personen genauer ansieht.

Eine Befassung mit dem Fall Ada Lovelace ist andererseits insofern spannend, als man einen Einblick in eine drastisch andere Welt bekommt und ein Gefühl dafür, vor welchen Problemen Erfinder von Technologien standen, die für uns heute völlig selbstverständlich erscheinen, und welche Leistungen manche Innovationen erforderten.

Die maßlose feministische Übertreibung der Verdienste von Ada Lovelace ist auch ein Unrecht an ihr selber: sie war tatsächlich eine interessante, durch ihren Reichtum und den Adelsstand sehr privilegierte, durch Krankheiten geschädigte, oft auch fragwürdige Person. An ihrem Beispiel wird deutlich, mit welchen Behinderungen technisch interessierte Frauen damals zu kämpfen hatten. Sie hat sich tatsächlich Verdienste erworben, denn ihr Wirken als Wissenschaftsreporter, der die Erfindungen von Babbage einem breiteren Publikum zugänglich machte, stellte eine erhebliche eigene Leistung dar, nicht zu reden davon, daß sie Babbage in der sehr intensiven Kooperation mit ihm nötigte, seine Erfindungen genauer darzustellen und zu durchdenken.

Um genauer einordnen zu können, um welche historische Innovation es sich hier handelt, führt ein erster Abschnitt Algorithmen vs. Computerprogramme vs. Mikroprogramme einige Grundbegriffe ein, um die Analytical Engine technikhistorisch einordnen zu können. Spätere Abschnitte skizzieren den Werdegang und die Ausbildung von Ada Lovelace und gehen vor diesem Hintergrund auf die ihr zugeschriebenen wissenschaftliche Leistungen ein.

Die Entstehung des heutigen Hypes um Ada Lovelace wird anschließend dargestellt. Eine zentrale Rolle spielte hier die Benennung der neuen Standard-Programmiersprache des US Department of Defense (DoD) nach Ada Lovelace im Jahr 1979.

Abschließend werden Beispiele für typische feministische Falschaussagen über Ada Lovelace und rhetorische Tricks, mit denen eine explizite Falschaussage vermieden, der Leser aber getäuscht wird, aufgelistet. Am Ende muß jeder selber beurteilen, ob der Fall Ada Lovelace eine große Lüge oder nur eine ganz normale Geschichtsfälschung ist.



Charles Babbage und die Analytical Engine

Algorithmen vs. Computerprogramme vs. Mikroprogramme

Um besser zu verstehen, um welche Innovation es hier geht, sollte man sich zunächst den Unterschied zwischen einem Algorithmus und einem Computerprogramm klarmachen. Ein Algorithmus ist eine "mechanisch" ausführbare Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems oder einer Klasse von Problemen. Ein bekanntes Beispiel ist der Euklidische Algorithmus zur Berechnung des ggT zweier natürlicher Zahlen. Dieser Algorithmus besteht i.w. aus einer Schleife, in der eine Division mit Rest solange durchgeführt wird, bis eine Abbruchbedingung erfüllt ist. Ein weiteres Beispiel ist das Sieb des Eratosthenes zur Bestimmung aller Primzahlen. In der programmiersprachlichen Notation erkennt man zwei ineinander geschachtelte Schleifen. Sogar drei ineinander geschachtelten Schleifen weist der Standardalgorithmus zur Matrizenmultiplikation auf. Es gibt unzählige Algorithmen in der Mathematik, viele davon wurden schon vor 2000 Jahren verstanden und manuell ausgeführt. "Prozessor" ist hier der Mensch, der sowohl die Ablaufsteuerung als auch die benutzten Rechenoperationen versteht bzw. ausführen kann. Beschrieben wurden mathematische Algorithmen früher nur in natürlicher Sprache. I.f. wird es wichtig sein, daß bis auf eine eventuelle progammiersprachliche Notation auch komplexe Algorithmen schon 1800 altbekannt waren.

Ein Computerprogramm ist ein Algorithmus, der in einer maschinell ausführbaren Sprache geschrieben ist. Es setzt also eine ausführende "Maschine" (bzw. einen "Automaten") voraus, die sowohl die Ablaufsteuerung als auch die elementaren Rechenoperationen (beides als Befehlssatz bezeichnet) technisch implementiert. Der Befehlssatz bzw. die damit entstehende Programmiersprache sollte flexibel genug sein, um möglichst viele Algorithmen implementieren zu können.

In den Algorithmen benutzte Befehle wie die Addition oder Division zweier ganzer Zahlen werden ihrerseits im Rechnerkern in komplexen Abläufen realisiert. Die Programme, die diese Abläufe steuern, nennt man Mikroprogramme. Die Mikroprogramme verarbeiten einzelne Bits einer Zahlendarstellung und behandeln elementare, hardware-nahe Aspekte. Mikroprogramme und "user-level"-Programme verarbeiten also verschieden große Datenobjekte, sind aber hinsichtlich der Ablaufsteuerungen und der dabei benutzten Algorithmen vergleichbar komplex.

Die Analytical Engine

Die von Charles Babbage in mehreren Versionen konzipierte Analytical Engine ist die historisch erste programmierbare Rechenmaschine - sie funktionierte rein mechanisch. Vom Funktionsumfang her würde man sie heute eher als programmierbaren Taschenrechner bezeichnen, sie weist aber viele zentrale Merkmale von modernen programmierbaren Computern auf. Charles Babbage gilt daher der Erfinder des Computers. Daß die Analytical Engine technisch zu seiner Zeit nicht implementierbar war, weil die nötige Präzision der Bauteile nicht erreichbar war, ist dabei unwesentlich.

Die Analytical Engine war nur "Hardware", es gab kein Betriebssystem und keine Compiler, die man heute für selbstverständlich hält. Sie konnte also nur direkt in Maschinensprache (Assembler) über Lochkarten programmiert werden. Erst rund 100 Jahre später entwickelte Grace Hopper das Konzept höherer Programmiersprachen (statt Assembler) und den ersten Compiler, eine fundamentale und wegweisende Leistung. Konzepte und Notationen höherer Programmiersprachen wie Schleifen oder Unterprogramme waren in der Ära von Babbage unbekannt, die zugehörigen Compiler waren undenkbar, ebenso fehlte die Erfahrung, wie man komplexe Ablaufstrukturen auf Maschinensprach-Ebene implementiert.

Babbage hat kaum Publikationen über die Analytical Engine verfaßt. Nach Bromley (1982) hat Babbage rund 300 großformatige technische Zeichnungen in seinem privaten Nachlaß hinterlassen, die hunderte Diagramme enthielten, ferner 6000-7000 Seiten in Notizbüchern. Diese Aufzeichnungen sind sehr detailliert und sozusagen auf der Ebene der Mikroprogrammierung, es fehlt leider eine lesbare Darstellung des "user-level"-Befehlssatzes, die von den technischen Details abstrahiert. Bromley (1990) merkt dazu an:

The conclusion seems inescapable that Babbage did not have a firm command of the issues raised by the user-level programming of the Analytical Engine. It would be quite wrong to infer that Babbage did not understand programming per se. The microprogramming of the barrels for multiplication and division show command of the basic branching and looping ideas and his skills in the microprogramming of addition and subtraction show complete virtuosity. It was from this base that Babbage explored the ideas of user-level programming.
(Offensichtlich hatte Babbage keine klare Vorstellung von einer User-Level-Programmierung der Analytical Engine und den dabei auftretenden Problemen. Daraus kann man aber definitiv nicht schließen, daß Babbage die Programmierung als solche nicht verstand. Die Mikroprogrammierung der Schaltwerke für die Multiplikation und Division zeigt, daß er die grundlegenden Konzepte von Verzweigungen und Schleifen beherrschte, und seine Mikroprogrammierung der Addition und Subtraktion zeugen von einer wirklich virtuosen Beherrschung dieser Konzepte. Von dieser Mikroprogrammierung aus erforschte Babbage die Möglichkeiten der User-Level-Programmierung.)
Babbages Reifegrad beim user-level programming kann man vor allem aus den Beispielprogrammen, die sich in den privaten Notizen finden, ableiten. Bromley (1982) macht hierzu auf S. 215 eine wichtige Beobachtung:
"Some two dozen programs for the Analytical Engine exist dated between 1837 and 1840. Strictly speaking, they are not programs in the modern sense, but are walkthroughs of particular execution instances of programs. In consequence, the mechanism by which the sequencing of operations is obtained is obscure."
(Es gibt etwa zwei Dutzend Programme für die Analytische Engine, die zwischen 1837 und 1840 datiert sind. Streng genommen sind dies keine Programme im modernen Sinne, sondern schrittweise Beschreibungen von einzelnen Ausführungen der Programme. Infolgedessen bleibt der Mechanismus, wie der Ablauf der einzelnen Rechenschritte gesteuert wird, unklar.)
Sowohl Babbage als auch Ada Lovelace haben in Fällen, wo ein vorhandener mathematischer Algorithmus in ein Programm umzusetzen war und wo dieser mathematische Algorithmus geschachtelte Schleifen erforderte, diese Steuerstruktur nicht 1:1 in geschachtelte Programmschleifen umgesetzt - das kann man nur mit den Konzepten und Notationsformen höherer Programmiersprachen -, sondern die äußere Schleife "entfaltet". Dabei werden die aufeinanderfolgenden Durchläufe der inneren Schleife hintereinander als Kommandos aufgeschrieben. Dies meint Bromley, wenn er von "walkthroughs of particular execution instances of programs" spricht. Ein Beispiel hierzu von Babbage ist ein "Programm" aus dem Jahr 1838, es berechnet die Koeffizienten des Produkts zweier Polynome (Faksimile s. Wolfram (2015)). Ein weiteres Beispiel ist das legendäre Bernoullizahlen-Programm von Ada Lovelace.

Diese entfalteten Schleifen enden aber nach wenigen Iterationen der äußeren Schleife und sind keine korrekte, allgemeine Implementierung des konzeptuell zugrundeliegenden mathematischen Algorithmus (den man von Hand ausführen könnte). D.h. die eigentliche Herausforderung, komplexe user-level-Ablaufstrukturen, die durch die mathematischen Algorithmen klar definiert waren, programmtechnisch umzusetzen, haben weder Babbage noch Ada Lovelace gemeistert. Neben fehlendem methodischen Wissen kann dabei auch eine Rolle gespielt haben, daß die Analytical Engine offenbar keine geschachtelten Schleifen ausführen konnte.

Die ersten Versionen der Analytical Engine hatten einen ungünstigen Befehlssatz; Babbage verbesserte aufgrund der umständlichen Programmierung den Befehlssatz punktuell. Diese historische Entwicklung im Zeitraum 1837 - 1840 und die 27 in dieser Zeit von Babbage geschriebenen Programme werden in Rojas (2016c) genauer beschrieben.

Die wissenschaftliche Leistung von Babbage

Von weitem betrachtet ist die Analytical Engine so ähnlich wie der Jacquardwebstuhl, also nur eine Maschine, die durch Lochkarten gesteuert wird und statt mit Nadeln und Fäden eben mit Zahlen umgeht. Dies übersieht den entscheidenden Punkt: Addierer, Multiplizierer und andere Rechenwerke sind eine oder zwei Größenordnungen komplexer als die Mechanik eines Jacquardwebstuhls oder andere damals bekannte Maschinen. Vermutlich war die Analytical Engine die mit Abstand komplexeste im Prinzip funktionsfähige Maschine (geplant waren 55.000 Teile), die seinerzeit entworfen wurde.

Daß Babbage als einzelne Person in wenigen Jahren neben anderen Aktivitäten ein derart komplexes System entwickeln konnte, hängt mit einer entscheidenden wissenschaftlichen Leistung zusammen: er löste sich von den damals üblichen mechanischen Zeichnungen bzw. Funktionsdarstellungen und benutzte Ablaufpläne und andere Diagramme, die er "Mechanical Notation" nannte und die die logische Funktion der Maschine beschrieben und von den geometrischen bzw. mechanischen Details abstrahierten. Anders hätte er z.B. zustandsabhängiges Verhalten nicht verstehen bzw. planen können. D.h. er schuf neue, abstraktere Denkkategorien, in denen er die Probleme bei der Konstruktion eines programmgesteuerten Rechenautomaten durchdachte und Lösungen ausarbeitete (s. auch Abschnitt Babbage's Secret Sauce in Wolfram (2015)). Diese Trennung mehrerer Abstraktionsebenen ist heute bei der Entwicklung von digitalen Systemen völlig selbstverständlich, damals war es ein Quantensprung.

Eine weitere entscheidende Innovation von Babbage bestand in der Entwicklung einer einfachen Programmiersprache. Die Lochkarten, auf denen jeweils ein Kommando codiert war, entsprechen zwar nicht dem üblichen Textbegriff, stellen aber trotzdem Texte dar, und zwar maschinell verarbeitbare. Die Wichtigkeit dieser "Kommandosprache" wird leicht unterschätzt: Der Rechnerkern mußte einen Interpreter für Kommandos enthalten, der die auszuführende Operation und die Operanden eines Kommandos identifizierte und dann die Operationausführung startete. Babbage mußte diese Sprache leistungsfähig genug ausgestalten, um die mathematischen Algorithmen, die er maschinell ausführen wollte, auch implementieren zu können. Er muß sich also auch intensiv mit dem Umfang seiner Programmiersprache beschäftigt haben, ein völlig neue Fragestellung in seiner Zeit.

Die bahnbrechende wissenschaftliche Leistung von Babbage lag also nicht nur darin, eine einzelne konkrete datenverarbeitende Maschine entworfen zu haben, sondern auch Methoden, Notationsformen und Architekturen, wie man solche Maschinen überhaupt entwerfen kann. Daß man diese Maschinen dann auch benutzt, um auf Benutzerebene Applikationen zu programmieren, versteht sich von selbst, ist aber im Vergleich zur Konstruktion der Maschine fast Nebensache. Wie sein Biograph Bruce Collier in CHAPTER FIVE - Conclusion gut darstellt, war Babbage seiner Zeit mit diesen Innovationen ein Jahrhundert voraus.

Obwohl Babbage als hochdekorierter Mathematik-Professor wußte, wie man publiziert, hat er fast nichts über die Versionen der Analytical Engine und die Mechanical Notation publiziert, eventuell weil er sie nicht für reif genug hielt. Entwürfe entsprechender Papiere wurden erst später in seinem Nachlaß gefunden.

Babbages Vortrag in Turin, 1840

1840 hielt Babbage einen Vortrag über die Analytical Engine in Turin. Federico Luigi Menabrea, ein italienischer Ingenieur, verfaßte mit Babbages Einverständnis auf Basis dieses Vortrags eine allgemeinverständliche Erklärung der Analytical Engine auf Französisch (Menabrea (1842)). In diesem Text findet man drei Beispielprogramme, die die Funktion der Maschine erläutern.

Ada Lovelace hat 1843 Menabreas Text ins Englische übersetzt (Menabrea (1843)), ist also nicht Autor, sondern nur Übersetzer dieses Textes und der darin enthaltenen Beispielprogramme. Ferner hat sie einen längeren Anhang ("Notes by the translator") selber geschrieben, der in mehreren Anmerkungen den Menabrea-Text vertieft erläutert. Die Anmerkungen sind mit "Note A" bis "Note G" überschrieben und werden üblicherweise als "the Notes" bezeichnet. Dieser Anhang wiederholt und ergänzt Programmfragmente aus dem Menabrea-Text und enthält genau ein neues Programm, das die Bernoullizahlen berechnen soll. Dieses Bernoullizahlen-Programm ist das einzige Programm, das Lovelace (angeblich) alleine geschrieben hat, es wird üblicherweise als Nachweis genannt, Lovelace sei der historisch erste Programmierer.



Ada Lovelace

Werdegang und Ausbildung

Ada Lovelace wurde am 10. Dezember 1815 geboren als Tochter von Anne Isabella Noel-Byron, 11. Baroness Wentworth, und George Gordon Byron (genannt Lord Byron) geboren. Sie war einzige eheliche Tochter von Lord Byron. Die Eltern trennten sich kurz nach Adas Geburt, was einziges gesellschaftliches Aufsehen erregte. Ada war während ihrer Kindheit häufig und teilweise sehr lange krank. Sie heiratete 1835 William King, der 1838 Earl of Lovelace wurde, sie demzufolge Countess of Lovelace. Zwischen 1836 und 1839 gebar sie 3 Kinder. Ada Lovelace verkehrte regelmäßig am Hof und war selbst für eine Adelige aufgrund Ihres Aussehens und guten Auftretens eine überdurchschnittlich bekannte Person.

Als Mitglied der Oberklasse hatte Ada Kontakt zu vielen Künstlern und Wissenschaftlern, die immer wieder als ihre Lehrer genannt werden. Sie hat offenbar nur Hauslehrer gehabt, nie eine öffentliche Schule oder eine Universität besucht und daher auch keine formalen Prüfungen absolviert. Unklar bleibt, wie intensiv der private Unterricht war, teilweise scheint es sich eher um Briefwechsel gehandelt zu haben. Auf Wunsch Ihrer Mutter bekam sie ungewöhnlich viel Mathematikunterricht. Von Augustus De Morgan, einem ihrer Lehrer, wurde sie als sehr begabt eingestuft. Ada entwickelte vielfältige Interessen, oft erwähnt werden Phrenologie und Mesmerismus, aus heutiger Sicht okkulte Pseudowissenschaften. Wenn man diese breiten Interessen und ihre gesellschaftlichen Verpflichtungen (die Kindererziehung wurde ggf. auf Personal übertragen) zusammenzieht, bleibt nicht viel Zeit für ein intensives mathematisches Training.

Mathematische Qualifikation von Ada Lovelace

Im Rahmen der Glorifizierung von Ada Lovelace als feministische Ikone wird sie regelmäßig als Mathematikerin bezeichnet, wahlweise sogar als hochqualifizierte oder führende. Für diese These sind aber keine Belege bekannt, z.B. Zeugnisse oder andere Nachweise besonderer mathematischer Leistungen, ebenfalls keine Publikationen mit mathematischem Inhalt. Unklar ist, ob die Berichte über ihre Begabung durch ihre Hauslehrer Gefälligkeitsurteile waren. Laut Stein (1985), die den umfangreichen Briefverkehr von Ada Lovelace mit ihren Lehrern untersucht hat, war aber der jahrelange (Fern-) Unterricht wenig erfolgreich:
At twenty-eight, [...] and after ten years of intermittent but sometimes intensive study, Ada was still a promising "young beginner".
(Mit achtundzwanzig Jahren [...] und nach zehn Jahren wiederholt unterbrochenem, aber manchmal intensivem Studium war Ada immer noch ein vielversprechender "junger Anfänger".)
Stein wies anhand der Korrespondenz von Ada Lovelace nach, daß sie grundlegende mathematische Techniken wie Variablensubstitutionen nicht beherrschte und daß Ada Lovelace auch die Analytischen Maschine nur unvollständig und stellenweise falsch verstanden hat. Eventuell waren dies aber nur Flüchtigkeitsfehler. Sie konnte offenbar die mathematischen Formeln, die das Bernoullizahlen-Programm berechnen sollte, nicht selber bestimmen, denn sie bat Babbage darum, ihr diese Formeln zu liefern. Es bestehen daher erhebliche Zweifel, ob die tatsächlichen mathematischen Qualifikation von Ada Lovelace die Bezeichnung "Mathematiker" rechtfertigen und ob sie fähig war, alleine anspruchsvolle mathematische Algorithmen zu entwerfen.

Ada Lovelace und Babbage

Ada Lovelace lernte 1833 Babbage kennen. Babbage war seit 1828 Lucasian Professor of Mathematics in Cambridge, hatte damit eine der prestigeträchtigsten Professuren inne und war ein erfahrener, sehr vielseitiger Forscher, Mathematiker und Erfinder.

Andererseits stand Babbage gesellschaftlich eine ganze Stufe unter der adeligen Ada Lovelace. Obwohl er ein erfolgreicher Professor und Erfinder war, fehlte ihm stets Geld, um die sehr teuren Prototypen seiner Erfindungen zu realisieren. Er war daher immer darauf aus, prominente Unterstützer für seine Projekte zu haben. Ada Lovelace war wegen ihrer Prominenz und Attraktivität für Babbage ein idealer Promotor seiner Projekte. Intellektuell, insb. als Mathematiker und Konstrukteur, war Babbage Ada Lovelace haushoch überlegen, es ist nicht davon auszugehen, daß er wissenschaftlich auf ihre Mithilfe angewiesen war. Die Kooperation zwischen Ada und Babbage muß deutlich in diesem Kontext gesehen werden.

Die Kooperation von Ada Lovelace und Babbage

Ada Lovelace scheint eine wissenschaftliche Karriere angestrebt zu haben. Ein damals typischer Einstieg war die Übersetzung von wichtigen etablierten Werken. Ada Lovelace bot daher Babbage an, Menabrea (1842) ins Englische zu übersetzen. Dies führte zu einer über viele Monate dauernden intensiven Kooperation der beiden. Ada Lovelace sah sich dabei eindeutig in der Rolle des Berichterstatters und Erklärers der Konzepte der Analytical Engine, dies wird in Wolfram (2015) mit vielen Zitierungen der Korrespondenz belegt.


Unterstellte wissenschaftliche Beiträge von Ada Lovelace

Alleinautorenschaft der Notes

Den Untertitel von Menabrea (1843) "With notes by the Translator Ada ..." kann man als Anspruch auf alleinige Urheberschaft (und nicht nur vollwertige Mitautorenschaft, die niemand infrage stellt) der Notes verstehen, dies wird aus interessierten Kreisen auch regelmäßig so verstanden.

Sofern man die heute gültigen, strengen Zitiervorschriften zugrundelegt, hat Ada Lovelace mit diesem Anspruch eindeutig die wesentlichen Beiträge von Babbage zu den Notes verschwiegen. Da sich die Notes aber intensiv auf den Menabrea-Text beziehen und auf diesem aufbauen, ist ein solcher Anspruch auf alleinige Urheberschaft der Notes sowieso seltsam und unsinnig. Er war auch höchstwahrscheinlich nicht von ihr intendiert gewesen und auch von Babbage nicht so verstanden worden (sofern man Babbage nicht unterstellt, daß er seine Mitwirkung an den Notes bewußt verheimlicht hat, weil er durch die offizielle Alleinautorenschaft von Ada Lovelace ihre werbliche Unterstützung seiner Projekte kompensieren wollte).

Es bestehen daher gravierende Zweifel, ob Ada Lovelace die "Notes" und speziell das Bernoullizahlen-Programm alleine verfaßt hat. Der Historiker Bromley (1990) verneint die inhaltliche Autorenschaft eindeutig:

Ada Lovelace has sometimes been acclaimed as the "world's first programmer" on the strength of her authorship of the notes to the Menabrea paper. This romantically appealing image is without foundation. All but one of the programs cited in her notes had been prepared by Babbage from three to seven years earlier. The exception was prepared by Babbage for her, although she did detect a "bug" in it. Not only is there no evidence that Ada Lovelace ever prepared a program for the Analytical Engine but her correspondence with Babbage shows that she did not have the knowledge to do so.
(Ada Lovelace wurde manchmal als "der weltweit erste Programmierer" aufgrund ihrer Autorenschaft der Notizen an der Menabrea-Papier gefeiert. Dieses romantisch ansprechende Bild ist unbegründet. Abgesehen von einer Ausnahme waren alle in ihren Notizen zitierten Programme von Babbage zwischen drei und sieben Jahren vorher entwickelt worden. Die Ausnahme wurde ebenfalls von Babbage für sie entwickelt, allerdings entdeckte sie einen Fehler darin [und war insofern Ko-Autor]. Es fehlt nicht nur jeglicher plausibler Nachweis, daß Ada Lovelace jemals eigenständig ein Programm für die Analytische Engine entwickelt hat, sondern ihre Korrespondenz mit Babbage zeigt im Gegenteil, daß sie dazu nicht das Wissen hatte.)
Die Einschätzung von Bromley, daß Ada Lovelace fachlich nicht in der Lage war, selber komplexe Programme zu schreiben, und daß sie beim Schreiben der Notes eher die Rolle eines Redakteurs hatte, der von Babbage instruiert wurde, wird auch von Rojas (2016a) unterstützt. Er weist hier auf erhebliche Fehler in der Ablaufsteuerung des Bernoullizahlen-Programms hin: Eine Reihe wesentlicher Sprunganweisungen fehlt, das Programm terminiert offensichtlich nicht, und
Ada geht im Text davon aus, dass das Programm an diesen Stellen einfach den jeweils richtigen Weg einschlägt.
Babbages Biograph Bruce Collier gibt in seiner Dissertation (Collier (1970)), die auf umfangreicher Quellenforschung basiert, den Ablauf der Entwicklung der Analytical Engine in vielen Zitaten wieder und bemerkt zu Ada Lovelace:
In the summer of 1843, Menabrea's paper was translated by Ada ...; she composed, in extensive consultation with Babbage, a series of long notes to the paper ... . The whole was published in Richard Taylor's Scientific Memoirs for 1843, [92] under the title "Sketch of the Analytical Engine invented by Charles Babbage, Esq;" this was the only extensive paper on the Analytical Engine published in English during Babbage's life, or, indeed, up to the present. Although it is clear that Lady Lovelace was a woman of considerable interest and talent, and it is clear that she understood to a very considerable degree Babbage's ideas about the general character and significance of the Analytical Engine, and expressed them well in her notes to Menabrea's paper, it is equally clear that the ideas were indeed Babbage's and not hers; indeed, she never made any claim to the contrary. She made a considerable contribution to publicizing the Analytical Engine, but there is no evidence that she advanced the design or theory of it in any way. And she did not even express an interest in learning about the machine until January 5, 1841, [93] even as late as June 30, 1843, she apparently knew quite little about the mechanical details of the Engine. [94]
(Im Sommer 1843 wurde Menabreas Papier von Ada ... übersetzt. Sie erstellte, in extensiven Beratungen mit Babbage, eine Reihe von ausführlichen Notizen für der Papier .... Das Ganze wurde in Richard Taylors Wissenschaftlichen Memoiren für 1843 [92] veröffentlicht, und zwar unter dem Titel "Übersichtsdarstellung der analytischen Engine, erfunden von Charles Babbage, Esq"; dies war das einzige umfangreiche Papier über die Analytische Engine, das zu Lebzeiten von Babbage in englischer Sprache veröffentlicht wurde, bzw. genaugenommen sogar bis heute. Obwohl es klar ist, dass Lady Lovelace eine Frau von großem Interesse und Talent war, und es klar ist, daß sie Babbages Ideen über die allgemeinen Merkmale und die Bedeutung der analytischen Engine sehr gut verstanden hat und sie in ihren Notizen zu Menabreas Papier sehr gut ausgedrückt hat, es ist ebenso klar, daß diese Ideen tatsächlich vom Babbage stammen und nicht von ihr; in der Tat hat sie niemals etwas Gegenteiliges behauptet. Sie hat einen erheblichen Beitrag zur Veröffentlichung der Analytical Engine geleistet, aber es gibt keine Hinweise dafür, daß sie das Design oder die Theorie der Analytical Engine in irgendeiner Weise vorangebracht hätte. Und sie zeigte auch bis zum 5. Januar 1841 kein Interesse, Details der Maschine kennenzulernen [93], und sogar noch später am 30. Juni 1843 wußte sie ziemlich wenig über die mechanischen Details der Maschine [94].)

Erstautorenschaft eines Programms

Unstrittig ist, daß Babbage schon Jahre vor Ada Lovelace Programme geschrieben, aber bis auf die Beispiele in Menabrea (1842) nicht veröffentlicht hat. Bromley (1982) hierzu auf S. 197:
"... there are several dozen sample programs prepared between 1837 and 1840 (all, incidentally, substantially predating the preparation of Ada Lovelace's notes, which incorporate several of them)."
(... es gibt mehrere Dutzend Beispielprogramme, die zwischen 1837 und 1840 entwickelt wurden (die übrigens alle wesentlich früher als Ada Lovelace's Notes entstanden))
Selbst wenn man sich nur auf den Menabrea-Text bezieht, sollte auffallen, daß die im Vortrag von Babbage benutzten Beispielprogramme offensichtlich vor dem Bernoullizahlen-Programm entstanden sind und publiziert wurden.

Um den Innovationsanspruch von Ada Lovelace zu retten, wird regelmäßig argumentiert, diese früheren Programme seien "zu einfach" und Ada Lovelace sei der erste, der ein "komplexes" Programm geschrieben (wir reden hier von ca. 25 Zeilen) und publiziert habe. Ein längeres, "komplexes" Programm ist allenfalls hinsichtlich der Ablaufsteuerung qualitativ anspruchsvoller als ein sehr kurzes Programm. Die Länge des Bernoullizahlen-Programms ist aber in erster Linie durch die Entfaltung der äußeren Schleife verursacht, die einzelnen Schleifendurchläufe sind wiederum relativ kurz. Rojas (2016a) weist ferner in der Ablaufsteuerung des Bernoullizahlen-Programm gravierende Lücken nach. Dies sind keine Flüchtigkeitsfehler, es kann als ausgeschlossen gelten, daß Ada Lovelace imstande war, diese Lücken zu füllen, oder daß sie die hier benötigten Prinzipien der Ablaufsteuerung verstanden hätte. (Babbage übrigens auch nicht, denn andernfalls hätte er dies vermutlich verbessert.)

Erfindung grundlegender Konzepte der Computerprogrammierung bzw. von Programmiersprachen

Vielfach wird behauptet, Ada Lovelace habe "grundlegende Konzepte der Programmierung" erfunden, wobei offen bleibt, welche Konzepte hier gemeint sind.

Oben wurde schon im Abschnitt Algorithmen vs. Computerprogramme dargestellt, daß sogar ziemlich fortgeschrittene Konzepte der verbalen Formulierung von Algorithmen aus der Mathematik altbekannt waren, z.B. das Konzept einer Schleife. Im Abschnitt über die wissenschaftliche Leistung von Babbage wurde deutlich, daß Babbage durch den Befehlssatz eine komplette Programmiersprache definiert und einen Interpreter dafür implementiert hatte. Damit waren auch die grundlegenden Konzepte der Programmierung dieses Rechners abschließend definiert. Seine eigenen Programme und die von Ada Lovelace mußten mit diesen Konzepten auskommen.

Ada Lovelace konnte keine weiteren "Konzepte der Programmierung" erfinden, um sie in ihren Programmen zu nutzen: dies hätte wesentliche Erweiterungen des Rechnerkerns erfordert. Sie hat im Bernoullizahlen-Programm an einer Stelle, wo sie ein mächtigeres Schleifenkonzept hätte einsetzen müssen, nur verbal beschrieben, daß Anweisungen wiederholt werden müssen. An anderer Stelle benutzte sie eine mathematische Mengenklammer, die außerhalb der Syntax der Lochkarten liegt. Letztlich ist sie damit auf die altbekannte "mathematische Sprache der Algorithmenformulierung" zurückgefallen, sie hat damit kein Programmiersprachen-Konzept entwickelt.

Beiträge zur Künstlichen Intelligenz

Note G enthält eine oft zitierte Bemerkung, die Analytical Engine könne nichts erfinden oder wie ein Mensch kreativ sein, sondern müsse programmiert werden:
The Analytical Engine has no pretensions whatever to originate anything. It can do whatever we know how to order it to perform. It can follow analysis; but it has no power of anticipating any analytical relations or truths.
(Die Analytische Maschine erhebt keinerlei Anspruch, irgendetwas kreativ zu erschaffen. Sie kann alles tun, von dem wir wissen, wie sie anweisen, es zu tun. Sie kann auf einer Analyse aufbauen; sie hat aber keine Fähigkeit, vorab irgendwelche analytischen Beziehungen oder Wahrheiten zu erkennen.)
Diese Bemerkung wird zum Teil so interpretiert, sie habe (besser als Babbage) die Bedeutung und die prinzipiellen Beschränkungen einer algorithmischen Maschine erkannt. Allerdings hatte Babbage schon 1841 in einem Papier "Of the Analytical Engine" (s. Collier (1970), Kap. 3) genau diese Möglichkeiten und Limitationen eines programmierbaren Rechenautomaten sehr genau ausgedrückt:
... to state what it cannot accomplish. It cannot invent. .... It cannot in fact do anything more than perform with absolute precision and in much shorter time those series of operations which the hand of man might itself much more imperfectly accomplish.
(... festzustellen, was sie nicht erreichen kann. Sie kann nicht erfinden. .... Sie kann in der Tat überhaupt nichts, was darüber hinaus geht, mit absoluter Präzision und in viel kürzerer Zeit Serien von Rechenoperationen durchzuführen, die von Menschenhand nur sehr viel unperfekter erledigt werden könnten.)
Ferner findet sich sogar im übersetzten Menabrea-Papier ein entsprechender Satz:
... for the machine is not a thinking being, but simply an automaton which acts according to the laws imposed upon it.
(Denn diese Maschine ist kein denkendes Lebewesen, sondern nur ein Automat, der nach den Gesetzen handelt, die ihm auferlegt werden.)
mit dem Menabrea (also letztlich Babbage) dem staunenden Publikum klar machte, daß diese neue Maschine zwar rechnen, aber keinen denkenden Menschen ersetzen kann. Aufgrund der engen Kooperation von Babbage und Ada Lovelace ist davon auszugehen, daß ihre Bemerkung tatsächlich nur eine Reproduktion des 1841er Papiers von Babbage und der analogen Aussage im Menabrea-Papier und damit indirekt von Babbages Vortrag in Turin ist.

Unabhängig davon, wer nun die prinzipiellen Beschränkungen eines Computers zuerst formuliert hat: Sofern man die Äußerungen nicht auf die geringe Rechenleistung der Analytical Engine bezieht, sondern als prinzipelle Bemerkung zum intellektuellen Potential von Computern, haben beide die Fähigkeiten heutiger KI-Systeme durchaus unterschätzt. Sie lagen also mit ihrer nicht genau qualifizierten Einschätzung mehr oder weniger falsch, weil sie den Begriff "Intelligenz" nicht genug durchdrungen hatten und sich die qualitativen Auswirkungen einer milliardenfach höheren Rechnerleistung nicht vorstellen konnten.

Ferner ist eine bloße Einschätzung keine echte wissenschaftliche Leistung: Wenn man sich nicht vorstellen kann, wie ein Problem zu lösen ist, dann beweist das nicht, daß keine Lösung existiert.

Ada Lovelace als Visionär

In diversen Quellen wird Ada Lovelace auch zugesprochen, als erste das weitreichende Potential der Analytical Engine und damit moderner Computer erkannt zu haben. Belegt wird dies durch Andeutungen bzw. Visionen in den Notes, die Maschine könne auch symbolische Berechnungen durchführen, Bilder verarbeiten oder Musik komponieren. Note A enthält z.B. den Satz:
Supposing, for instance, that the fundamental relations of pitched sounds in the science of harmony and of musical composition were susceptible of such expression and adaptations, the engine might compose elaborate and scientific pieces of music of any degree of complexity or extent.
(Wenn wir z.B. annehmen, die grundlegenden Beziehungen der von Tonhöhen in der Harmonielehre und der musikalischen Komposition wären einer solchen [machinellen] Darstellung und Adaptierung zugänglich, dann könnte die Maschine aufwändige und wissenschaftliche Musikstücke von beliebiger Komplexität oder und beliebigem Umfang komponieren.)
Diese These steht, wenn man Musikkomposition als kreativen Akt versteht, in klarem Gegensatz zur vorherigen These, ein Recher könne nicht kreativ sein. Um den offensichtlichen Widerspruch zwischen den beiden Aussagen aufzulösen, kann man vermuten, daß Ada Lovelace nicht verstand, was sie da schrieb, oder daß die These von der Musikkomposition mit sehr einschränkenden Annahmen zu verstehen ist, oder daß sie jede Gelegenheit blindlings nutzte, der Analytical Engine (gemäß ihrer hochtrabenden Selbstbezeichnung "analytisch") ein nach oben offenes Potential zu bescheinigen. Für letzteres spricht, daß Ada Lovelace sich als "Verkäufer" und Promotor der Erfindungen von Babbage verstanden hat.

Helmut Schmidt fand: "Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen." Wenn Visionen und Andeutungen mehr sein sollen als wilde Spekulationen, die jeder Klatschreporter anstellen kann, dann müßten zumindest Lösungansätze mitgeliefert werden, wie die Vision realisiert werden kann. Dies ist hier nicht der Fall. Wegen der weitgehenden Unkenntnis der internen Funktionsweise der Analytical Engine dürfte Ada Lovelace unklar gewesen sein, daß symbolische Berechnungen weit jenseits der Möglichkeiten einer mechanischen Rechenmaschine liegen. Wegen der fehlenden mathematischen Bildung dürfte sie ferner die Schwierigkeit symbolischer Berechnungen radikal unterschätzt haben. Im Endeffekt kann man ihre "Visionen" nicht als qualifierte Prognosen des langfristigen Potentials programmgesteuerter Rechner ansehen.

Gesamteinschätzung der Leistungen von Ada Lovelace

Eine halbwegs unvoreingenommene Bewertung von Ada Lovelace und ihren wissenschaftlichen Leistungen würde sie als guten Wissenschaftsreporter oder als Mitglied einer Forschungsgruppe einstufen. Diverse Biographen von Babbage oder von Ada Lovelace, die die Originalquellen intensiv studiert haben, finden keine Hinweise auf eine signifikante eigenständige wissenschaftliche Leistung ihrerseits. Die These, Ada Lovelace sei die alleinige oder auch nur dominierende Erfinderin "des Programmierens" oder gar Miterfinderin der Analytical Engine, sind unhaltbar und stammen durchweg von Personen, die keine eigene Quellenforschung betrieben haben.

Andererseits wird der Satz von Collier "She made a considerable contribution to publicizing the Analytical Engine." in seiner Bedeutung leicht unterschätzt: Ohne die Initiative von Ada Lovelace gäbe es die Notes nicht. Der Text ist zwar nur 25 Seiten lang, sie hat aber rund ein halbes Arbeitsjahr in das Schreiben investiert und Babbage durch eine Vielzahl von Rückfragen genötigt, genauere Angaben zu machen und seine Gedanken zu schärfen. Damit ist sie zwar nicht Alleinautor, aber ein vollwertiger Mitautor dieser zentralen Publikation. Ob die orginale französische Version des Menabrea-Textes auch nur entfernt die gleiche Rezeption erhalten hätte wie die englische Version mit den Notes, ist zu bezweifeln. Ada Lovelace hat sich also erhebliche wissenschaftsjournalistische Verdienste erworben, die man nicht kleinreden sollte, nur weil ihr 100 Jahre später viel umfangreichere, nicht zutreffende Leistungen angedichtet wurden.



Entstehung des Ada Lovelace-Hypes

Ada Lovelace war zwar gesellschaftlich in London eine bekannte Person, aber keine wissenschaftliche Persönlichkeit und auch keine zeitgeschichtlich relevante Persönlichkeit. Sie wandte sich ab ca. 1844 anderen Interessen zu und starb nur wenige Jahre später, während Babbage noch jahrzehntelang mit Unterbrechungen an der Weiterentwicklung der Analytical Engine arbeitete. Ada Lovelace geriet daher zu Recht in Vergessenheit. Erst in den 1950er Jahren wurde man wieder vereinzelt auf sie bzw. die Notes aufmerksam.

Alan Turing erwähnte 1950 in seinem grundlegenden Text über künstliche Intelligenz Computing Machinery and Intelligence - in dessen 1. Abschnitt er übrigens das Imitation Game vorstellt - u.a. die Notes. Als einen von 9 Einwänden, daß Maschinen nicht intelligent sein können, zitiert er die schon oben erwähnte Passage "The Analytical Engine has no pretensions whatever to originate anything ..." und bezeichnet sie als "Lady Lovelace's Objection". Mangels Quellenkenntnis konnte er nicht wissen, daß diese Einschätzung tatsächlich von Babbage stammt. Turing widerspricht der Einschätzung von Ada Lovelace (und indirekt Babbage), er hält sie für falsch. Dies hindert feministische Aktivisten keineswegs daran, das Turing-Zitat als Evidenz dafür zu zitieren, wie weitsichtig und bedeutend die Ansichten von Ada Lovelace waren.

Das entscheidende Ereignis, das Ada Lovelace weltweit bekannt machte, war die Benennung der neuen Standard-Programmiersprache des US Departments of Defense (DoD) nach ihr. Das DoD hatte 1975 mit der Planung der neuen Sprache begonnen. 1979 gewann ein Team um den Franzosen Jean Ichbiah einen entsprechenden Wettbewerb, die Gewinnersprache wurde dann zu Ada umbenannt. Die Benennung der neuen Sprache nach der damals praktisch unbekannten Ada Lovelace war eindeutig eine feministische Geste.

Die Promotion, die Ada Lovelace durch die Programmiersprache Ada bekam, führte zu einer Vielzahl von Frauenförderprojekten, die nach Ada Lovelace benannt wurden, zu Vereinen, die ihr Andenken pflegen, zu einem Ada Lovelace Day (der jährlich in der 2. Oktoberwoche stattfindet, in 2016 am 13.10.) und zu Ada Lovelace Awards. Ada Lovelace avancierte zu einer regelrechten Kultfigur (heilig gesprochen wurde sie allerdings noch nicht) und feministischen Ikone.

Die finanziellen und emotionalen Investments in die Marke Ada ab den 1980er Jahren sind so gigantisch, daß ein Wechsel dieser Marke völlig ausgeschlossen ist und die historische Person Ada Lovelace notfalls mit Gewalt bzw. direkten Geschichtsfälschungen an die Erfordernisse angepaßt werden muß.



Typische Falschaussagen und rhetorische Tricks

Ada Lovelace wird heute in tausenden Artikeln als Erfinderin des Programmierens genannt und mit weiteren Attributen faktenwidrig glorifiziert. Nachfolgend einige Beispiele, die aktuell oder neueren Datums sind. Man kann sie in drei Gruppen einteilen:
  1. direkte Falschaussagen über Ada Lovelace,
  2. rhetorische Tricks, also Aussagen, die wörtlich nicht falsch sind, aber eine falsche Aussage suggierieren,
  3. allgemeine Glorifizierungen und unhaltbare Vergleiche mit anderen herausragenden Persönlichkeiten.
In die Bewertung dieser Falschaussagen sollte einfließen, daß die Dissertation von Bruce Collier, die alle wesentlichen Anpreisungen von Ada Lovelace widerlegt, schon 1970 erschien. Die 1985 erschienene Biographie Stein (1985) wird zwar oft zitiert, inhaltlich dann aber schlicht ignoriert. D.h. vielen feministischen Aktivisten sind die historischen Fakten und die Gegendarstellungen zur eigenen Propaganda durchaus bekannt, werden aber systematisch ignoriert oder unter fadenscheinigen Vorwänden als irrelevant abgetan.

Falschaussage: "She is the world's first computer programmer"

findet die Ada Initiative, übrigens als dummdreiste Antwort auf Diskussionen, man müsse Ada Lovelace aus der Geschichte der Informatik streichen.

https://anydayguide.com/calendar/2617, ein Kalendereintrag für den "Ada Lovelace Day", behauptet "Ada Lovelace, a prominent English mathematician, known as the first programmer". Also Erstautor aller Programme.

Aber da geht noch mehr, dachte sich viele Autorinnen und legten noch eine Schippe drauf, oder gleich mehrere, womit wir z.T. bei absurden Glorifizierungen landen. Beispiele:

  • Ada Lovelace war ganz einfach der Anfang der Programmierung in allen Sprachen der Welt.
  • Teresa Nauber in der Welt meint: "Die beiden Wissenschaftler [!] arbeiteten von nun an gemeinsam die Programmiergrundlagen für Babbages Maschinen aus." Eigentlich geht wohl auch Babbages Arbeit und die gesamte Informatik auf Ada Lovelace zurück.
  • einstieg-informatik.de schreibt "Die Analytikerin [!] und Computerpionierin [!] Ada Lovelace beschrieb die grundlegenden Konzepte [!] der Computerprogrammierung und die Bausteine, die in jeder [!] Computersprache benötigt werden." Grundlegenden Konzepte der Algorithmik wie Schleifen kennt man seit 2000 Jahren,
  • Man könnte sagen, Ada hat hier die Informatik vorhergesagt ("hier" bezieht sich auf oben zitierten Visionen). Man sollte es aber besser nicht sagen.

Rhetorischer Trick: "Ada Lovelace hast als Erste ein komplexes Programm geschrieben."

Mit "Programm" ist das Bernoullizahlen-Programm gemeint. Der rhetorischer Trick besteht hier darin, willkürlich zwischen "komplexen" und "nicht komplexen" Programmen zu unterscheiden, ohne Kriterien für die Abgrenzung anzugeben. Babbage hat vor Ada Lovelace ebenfalls wenigstens ein Programm geschrieben, das "komplexer" als die sonstigen kleinen Programme war.

Autoren solcher Behauptungen war vermutlich bewußt, daß Babbage lange vor Ada Lovelace diverse Programme geschrieben hat, man kann also eine Täuschungsabsicht unterstellen.

Mit "Programm geschrieben" wird ferner suggeriert, das Bernoullizahlen-Programm sei von ihr alleine verfaßt worden. Diese alleinige Urheberschaft trifft nicht zu, sie wurde von Babbage dabei wesentlich unterstützt.

Rhetorischer Trick: "Ada Lovelace hast als Erste ein komplexes Programm veröffentlicht."

Ebenfalls eine Behauptung der deutschen Wikipedia. Formal ist dies insofern richtig, als Ada Lovelace als alleiniger Autor der "Notes" in Menabrea1843 genannt wird. Verschwiegen wird dabei, daß sie damit gegen heute übliche Zitiervorschriften verstoßen hat und daß sie eigentlich die Mitwirkung von Babbage erwähnt haben müßte.

Falschaussage: "Sie entwarf Konzepte zur Programmierung einer mechanischen Maschine,..."

... wird in frauen-informatik-geschichte.de behauptet. Kann man dazu ein Beispiel nennen? Also wenigstens ein Konzept, das damit adressierte Problem der Programmierung und die Lösungsidee? Wie schon oben erwähnt haben weder Ada Lovelace noch Babbage Konzepte höherer Programmiersprachen entworfen, was hier suggeriert wird.

Rhetorischer Trick: "The engine was never completed so her program was never tested."

Diese Aussage in der englischen Wikipedia wirkt auf den ersten Blick selbstverständlich und überflüssig, dient aber einer Täuschung. Die Aussage "The engine was never completed" ist korrekt, die Aussage "her program was never tested" ist vermutlich korrekt bezogen auf Lovelace selber, allerdings der Kausalzusammenhang "so her program was never tested." ist falsch. Testen kann man Programme auch im Kopf, indem man selber den Ablauf gedanklich simuliert und ggf. Fehler identifiziert - das machen Programmierer ständig.

Es geht hier um die Frage, ob das Ada Lovelace zugeschriebene Programm auch richtig funktioniert, denn andernfalls wäre es kein ausführbares Programm, also kein Programm im engeren Sinn, sondern nur ein Text bzw. unfertiger Rohling, der keine Programmierkompetenz belegt. Man hätte auch berechtigte Zweifel, ob sie verstanden hat, was sie da aufgeschrieben hat. Das Programm weist in der Tat erhebliche Fehler auf, s. Rojas (2016).

Der rhetorischer Trick besteht hier darin, 1. einem Leser zu suggerieren, man könne ein Programm nur durch Ausführung in einem Rechner testen, und 2. mit dem so eingeschränkten Testbegriff die dem Leser eventuell bekannten Fehler auf die fehlende Testmöglichkeit zurückzuführen. Dabei wird weiter ohne Beweise unterstellt, daß Ada Lovelace, wenn sie die Fehler bemerkt hätte, imstande gewesen wäre, das Programm zu korrigieren. Hieran bestehen ganz erhebliche Zweifel.

Falschaussage: "Lady Lovelace's Objection war ein wissenschaftlicher Beitrag"

Dies findet u.a. die deutsche Wikipedia, indem sie diesen als wissenschaftlichen Beitrag von Ada Lovelace listet. In Klammern erwähnt sie vorsichtshalber "Turings Widerspruch dagegen", aber wer ist schon Alan Turing? Und wer mit falschen Thesen andere Forscher dazu veranlaßt, diese zu widerlegen, hat ja auch irgendwie zur Wissenschaft beigetragen, oder? Dieses absurde, aber für Außenstehende nicht durchschaubare Argumentationsmuster verwendet auch findingada.com (s. Abschnitt "A computing legacy").

Falschaussage: "Ada Lovelace war eine (britische) Mathematikerin."

Dies behaupten die deutsche Wikipedia und zahllose andere Quellen. Wenn man die gängige Begriffsdefinition von "Mathematiker" zugrundlegt, hatte Ada Lovelace nicht die Qualifikation eines Mathematikers. Die Behauptung ist unbewiesen und von den Analysen von Dorothy Stein widerlegt.

Die Biographie http://www.biography.com/people/ada-lovelace-20825323 behauptet ähnlich: "Through Babbage, Ada began studying advanced mathematics with University of London professor Augustus de Morgan." Was ist "advanced mathematics", und hat sie mit Erfolg studiert?

Glorifizierung: "Ada and her counterpart Charles Babbage"

Googles Kalendereintrag https://www.google.com/doodles/ada-lovelaces-197th-birthday behauptet allen Ernstes "Augusta Ada King, countess of Lovelace, along with her counterpart Charles Babbage, were pioneers in computing". Das geht jetzt zu weit. Ada Lovelace auf eine Stufe mit Charles Babbage, der sich gerade im Grabe umdreht, zu stellen, ist absurd.

Glorifizierung: "Ada Lovelace war Wegbereiter für Alan Turing"

Findet z.B. der Telegraph. Welchen Weg hat Ada Lovelace für Alan Turing bereitet?

Rhetorischer Trick: "Ada Lovelace is often referred to as the first computer programmer."

Diese vielfach benutzte Formulierung ist korrekt, Ada Lovelace wird tatsächlich sehr häufig, sogar fast überall als erster Programmierer angesehen, bei einer großen Lüge glauben ganz viele das Falsche. Daraus, daß viele etwas meinen, kann man aber nicht nicht schlußfolgern, daß es auch zutrifft. Der rhetorischer Trick besteht hier darin, diese falsche Schlußfolgerung zu suggerieren. Daß hier das Argumentum ad populum als rhetorischer Trick benutzt wird, ist ein klares Indiz dafür, daß wir es mit einer großen Lüge zu tun haben.



Literatur